Politik

Bundesliga: Anklage gegen Peter Westenthaler

Heute Redaktion
Teilen

Der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wird laut "Format" wegen Betrugsverdacht angeklagt. Die mutmaßliche Straftat soll er als Geschäftsführer der Fußball-Bundesliga, die er vom 11. Februar 2003 bis zum 10. August 2004 managte, begangen haben. Der Strafrahmen bei einer Verurteilung liegt bei zehn Jahren Gefängnis. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wird laut "Format" wegen Betrugsverdacht angeklagt. Die mutmaßliche Straftat soll er als Geschäftsführer der Fußball-Bundesliga, die er vom 11. Februar 2003 bis zum 10. August 2004 managte, begangen haben. Der Strafrahmen bei einer Verurteilung liegt bei zehn Jahren Gefängnis. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gemäß Anklageschrift gab es zwei Delikte: Es bestehe der Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach den Paragrafen 146 ("Betrug") und 147 ("Schwerer Betrug") in seiner Zeit als Vorstand der Fußball-Bundesliga.

Gelder für Scheinstudie?

Die Anklage stützt sich laut Format auf ein Sachverständigengutachten und einen Bericht des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung. Dabei geht es um Gelder von den Lotterien, die für eine neunseitige Scheinstudie locker gemacht worden sein sollen. Erich Mayer, Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt gegenüber Format: "Wir erheben Anklage gegen Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs."

1 Mio. Euro Jugendförderung zweckwidrig verwendet?

Laut Anklagevertretung sei außerdem aufgrund der bisherigen Ermittlungen der Verdacht erhärtet worden, dass aus Steuergeldern eine "Sonderförderung in der Höhe von einer Million Euro an die Österreichische Fußball-Bundesliga, welche ursprünglich für die Nachwuchsförderung gedacht war, zweckwidrig für die Begleichung einer Finanzschuld der Österreichischen Fußball-Bundesliga verwendet wurde".

Weil Westenthaler "diese Sonderförderung durch Täuschung über den Verwendungszweck erlangt hat, soll er "dadurch die Republik Österreich an ihrem Vermögen geschädigt" haben. Die Anklageschrift ist nicht rechtskräftig. Für Peter Westenthaler gilt die Unschuldsvermutung.

Westenthaler: "Anklageschrift absurd"

Westenthaler sprach am Mittwocoh in einer Aussendung von einer "völlig absurden und sich mehrfach widersprechenden Anklageschrift". Daher habe er seinen Anwalt Thomas Kralik beauftragt, Einspruch zu erheben.

Das Dokument sei "nichts anderes, als eine persönliche Abrechnung der politischen Staatsanwaltschaft gegen mich. Ich habe mir vor elf Jahren als Bundesligavorstand absolut nichts zuschulden kommen lassen, habe stets transparent und völlig korrekt im Sinne des österreichischen Fußballs gehandelt und werde daher auch meine Unschuld beweisen", wird Westenthaler zitiert.

Es sei "von Anfang an klar gewesen, dass diese Fördermillion gar nicht dem ÖFB, sondern der Bundesliga zusteht", teilte sein Anwalt in einer Aussendung mit. Die Förderung hätte niemals Eingang ins Budget des ÖFB gefunden, womit eine Schädigung von vornherein auszuschließen sei.