Politik

Bundesrat segnet Corona-Gesetze einstimmig ab

Heute Redaktion
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Der Bundesrat gab am Samstag einstimmig grünes Licht für das zweite Corona-Gesetzespaket. Für ein Inkrafttreten fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

Wie schon beim ersten Gesetzespaket stimmte der Bundesrat einstimmig zu. Schon der Beschluss am Freitag im Nationalrat stimmten sämtliche Mandatare zu. Inkrafttreten wird das Gesetz, sobald es von Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde.

Die insgesamt fünf Tagesordnungspunkte gingen ohne Ausschussvorbereitung über die Bühne und wurden in einer Debatte zusammengefasst. In einer Rede appellierte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) an die Jugendlichen des Landes, andere Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.

Gesetze zeitlich befristet

Auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) war am Wort. Sie sehe sich in der Krise gefordert für die öffentliche Ordnung, den Rechtsfrieden und die Sicherheit im Land zu sorgen. Viele Tage und Nächte sei an dem legistischen Werk gearbeitet worden. Ihre größte Sorge sei der Strafvollzug, da eine Ausbreitung des Virus in den Haftanstalten "fatal" sei.

Die Opposition strich hervor, dass die Anlassgesetzgebung ausschließlich für die Zeit der Krise gelten solle. Bei der Zustimmung des Parlaments handle es sich um "auf Zeit geliehene Handlungsmacht", so SPÖ-Abgeordnete Korinna Schumann.

Das beschlossene Coronavirus-Paket bedeutet eine Novellierung von 39 Gesetzen und die Einführung fünf neuer. Insgesamt bekommen die Minister durch den heutigen Beschluss mehr Kompetenzen. So kann Zadic etwa anordnen, dass Kranke, bzw. Verdachtsfälle ihre Haft nicht antreten müssen. Außerdem wurden zahlreiche gerichtliche Fristen nach hinten verschoben.

Änderungen auch in der Bildung und im Gesundheitswesen

Auch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erhält mehr Handlungsspielraum. Er kann nunmehr etwa in die Autonomie der Hochschulen eingreifen. Konkret kann er etwa die Termine für Aufnahmeprüfungen selbstständig festlegen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Bildungsweg trotz der Verschiebung der Matura durchlässig bleibt.

Ein wesentlicher Punkt der Novelle betrifft auch das Gesundheitswesen. So wurde auch der Einsatz von medizinischem Personal flexibler gestaltet. Zur Bekämpfung der Krise können nun etwa bereits pensionierte oder ausländische Ärzte oder auch Turnusärzte für die Behandlung herangezogen werden, auch wenn diese nicht sämtliche Berufserfordernisse mitbringen. Auch sollen vermehrt Sanitäter beim Abnehmen der Abstriche zum Einsatz kommen. Die Mehrzahl aller Regelungen sind auf die Dauer der Krise zeitlich geregelt.

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