Burgenland

Erster Österreicher gewinnt Abgas-Klage gegen VW

Der Diesel-Abgasskandal ist nach wie vor Sache der Gerichte. Nun hat erstmals ein Österreicher einen juristischen Sieg gegen Volkswagen errungen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Erstmals hat ein Österreicher eine Klage gegen VW, die im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal aus 2015 steht, gewonnen. (Symbolbild)
Erstmals hat ein Österreicher eine Klage gegen VW, die im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal aus 2015 steht, gewonnen. (Symbolbild)
Christoph Hardt / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Vor sechs Jahren erschütterte ein Abgas-Skandal die deutsche Automobilindustrie. Betroffen davon waren auch zahlreiche Österreicher. In einer Musterfeststellungsklage blitzten die tausenden Betroffenen mit der Forderung nach Schadensersatz vor Gericht allerdings ab. Der Auslöser des Skandals, der VW-Konzern, lehnte zudem außergerichtliche Vergleiche mit ausländischen Kunden bislang stets ab. 

Das Ö1-Morgenjournal berichtet nun aber von einem bemerkenswerten Einzelverfahren, das in Deutschland über die Bühne gegangen ist. Denn das Gericht in Braunschweig hat im Sinne des Österreichers entschieden.

Tausende Österreicher betroffen

Der VW Passat CC mit rund 117.000 Kilometern auf dem Tacho geht wieder zurück an den Hersteller. Das Landgericht hat dem früheren VW-Kunden zudem rund 9.600 Euro zugesprochen, abzüglich aller Kosten werden dem Burgenländer etwa 8.000 Euro bleiben. 

Peter Kolba, ehemaliger Nationalratsabgeordneter und Konsumentenschützer beim Verbraucherschutzverein (VSV), geht davon aus, dass dieses Urteil richtungsweisend sein wird. "Es werden alle Fälle zuzusprechen sein. Es ist ja immer derselbe Sachverhalt", erklärt der Jurist. Es gehe darum, dass VW "arglistig Behörden getäuscht hat". Das Vorgehen des Autoherstellers sei "sittenwidrig" gewesen. Kolba geht davon aus, dass VW nun in Deutschland und in Österreich zu Schadensersatz verurteilt wird. 

Alleine der VSV vertritt in dieser Causa rund 500 weitere Personen, weitere Konsumentenschutzvereine weitere tausende Betroffene. Sie alle hatten einen Motortyp eingebaut, den der deutsche Bundesgerichtshof bereits im Mai 2020 als "arglistige Täuschung der Kunden" einstufte. Die Kunden seien sittenwidrig geschädigt worden, hieß es in einem Urteil damals. 

Verjährungsfrist 30 Jahre

"Der eigentliche Skandal aber ist, dass VW seinen Anwälten per Weisung angeordnet hat, mit Österreichern und Südtirolern keine Vergleiche zu schließen. Das wissen wir von unserem deutschen Vertrauensanwalt", kritisiert Dr. Kolba. "Damit werden nicht-deutsche VW-Kunden ein zweites Mal ausgegrenzt."

Der VSV sammelt weiterhin Geschädigte, auch wenn eine dreijährige Verjährungsfrist im schlechtestens Fall bereits abgelaufen sein könnte. Denn in Österreich gibt es – im Unterschied zu Deutschland - ein Unternehmensstrafrecht und gegen VW wird wegen Betruges ermittelt. Bei Betrug beträgt jedoch die Verjährungsfrist 30 Jahre. Das berichtet der VSV in einer Aussendung. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com