Burgenland

Lockdown-Aus: Was du im Burgenland machen darfst 

Das Burgenland beendet den harten Lockdown. "Heute" fasst zusammen, was für Reisende aus Wien und Niederösterreich jetzt (nicht) erlaubt ist.

Jochen Dobnik
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Reisen von Wien an den Neusiedler See sind erlaubt - ein Friseurbesuch in Neusiedl am See (beispielsweise) aber nicht. 
Reisen von Wien an den Neusiedler See sind erlaubt - ein Friseurbesuch in Neusiedl am See (beispielsweise) aber nicht. 
Getty Images/iStockphoto

Schon am kommenden Montag werden Schulen, Handel und körpernahe Dienstleister im Burgenland wieder öffnen dürfen ("Heute" hat berichtet). Dies sei möglich, da das Burgenland aktuell eine 7-Tages-Inzidenz von 185 vorweisen kann. Doch der Lock-Up hat jetzt auch Auswirkungen auf Wien und Niederösterreich: Reisen an den Neusiedler See sind beispielsweise erlaubt, Friseurbesuche nicht. 

Triftige Gründe für Reisen ins Burgenland

"Durch die gesetzten Maßnahmen und die Disziplin sowie den Zusammenhalt der Burgenländerinnen und Burgenländer konnte das Infektionsgeschehen stabilisiert werden.", freut sich Doskozil. Entscheidend sei nun, diese hart verdiente Besserung nicht leichtfertig zu verspielen. Deshalb gelten auch für Burgenland-Reisende weiterhin die strengen Vorgaben der verlängerten "Osterruhe":

Eine Shopping-Reise aber auch ein Friseur-Besuch etwa von Wien ins Burgenland ist nicht gestattet. Mehr dazu HIER >>

Man darf sein Haus oder seine Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen, wie etwa zum Lebensmittel-Einkauf, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kinder und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur "körperlichen und psychischen Erholung". Diese Ausnahmen sind auch die einzigen Gründe, wegen derer man Wien oder Niederösterreich während des Lockdowns bis 2. Mai verlassen darf.

Das heißt also, Spazieren am Neusiedler See oder Radfahren in Parndorf sind erlaubt - sofern man danach sofort wieder nach Hause zurückkehrt.

Familienbesuche sind dann erlaubt, wenn eine Einzelperson einen anderen Haushalt besucht. Eine Einzelperson darf also seine Eltern im Burgenland besuchen, eine Familie aus Wien dürfte ebenfalls einen alleinstehenden Angehörigen besuchen. Auch Fahrten zum Zweitwohnsitz sind weiterhin erlaubt.

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