Politik

Bürgermeister Schaden vor U-Ausschuss

Heute Redaktion
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Der Untersuchungsausschuss zum Salzburger Finanzskandal hat am Freitag die letzten Zeugen einvernommen. Mit Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (S) nahm noch einmal eine prominente Auskunftsperson vor den Abgeordneten Platz. Das Arbeitsgericht bestätigte indes die Entlassung der mutmaßlichen Drahtzieherin der Finanzaffäre, Monika Rathgeber, erstinstanzlich.

Bei der Befragung des Bürgermeisters ging es heute um jene Zinstauschgeschäfte, die das Land im Jahr 2007 von der Stadt übernommen hatte. Nach Berechnungen der Finanzabteilung soll für das Land dadurch ein Verlust von 310.000 Euro entstanden sein. Weshalb das Land diese Geschäfte übernommen habe, könne er nicht mehr sagen, gab Schaden zu Protokoll. "Aus heutiger Sicht ist es unverständlich, damals war es irgendwie logisch. Es hat damals keinen Grund gegeben, an der fachlichen Kompetenz der Finanzabteilung des Landes irgendwelche Zweifel zu erheben."

"Keine politischen Weisungen"

Es habe auch keinerlei Gegengeschäfte oder politische Weisungen gegeben. Entgegen anderslautenden Aussagen sei die Übernahme der sechs Swaps nicht auf politischen Wunsch oder Weisung erfolgt, sagte Schaden. Er habe zwar mit dem damaligen Finanzreferenten des Landes, LHStv. a.D. Othmar Raus (S), "in irgendeiner Form kommuniziert", im Detail könne er sich aber nicht mehr erinnern. Im Wesentlichen seien die Gespräche aber auf Ebene der Fachabteilungen gelaufen.

Rathgebers Aussage dementiert

Zur Aussage Rathgebers, wonach er gesagt haben soll, eher werde er die Banken verklagen, als etwas für die Auflösung der Geschäfte zu zahlen, sagte Schaden: "Mir ist überhaupt nichts dergleichen in Erinnerung, dass ich gedroht und Druck ausgeübt haben soll."

Nach Schaden wurden heute noch der Leiter der städtischen Finanzabteilung, Axel Maurer, der frühere Büroleiter des zurückgetretenen Finanzreferenten LHStv. a.D. David Brenner (S), Christian Flandera, und Stefan Huber, ebenfalls früherer Mitarbeiter im Büro Brenner, befragt.

Rathgeber-Entlassung bestätigt

Die Entlassung von Monika Rathgeber war rechtens. Das wurde vom Arbeitsgericht am Freitag in erster Instanz bestätigt. Rathgebers Klage auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" gegen das Land Salzburg wurde abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rathgebers Verhalten sei eine "massive Beeinträchtigungen des zum Dienstgeber bestehenden Vertrauensverhältnisses", befand Richter Herbert Moritz. Die Referatsleiterin habe selbst zugestanden, Unterschriften eines Mitarbeiters auf Originaldokumenten einkopiert und Protokolle über Finanzbeiratssitzungen verändert zu haben. Zwar bewirke eine strafbare Handlung nicht automatisch einen Entlassungsgrund, als gelernte Juristin hätte sie aber erkennen können, "dass ihr Verhalten strafrechtlich relevantes Tun bedeute", heißt es im Urteil.