Szene

Burgtheater: Hartmann klagt auf fast 2 Mio. Euro

Heute Redaktion
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Matthias Hartmanns Dienstverhältnis mit dem Burgtheater ist "aufrecht", er selbst "leistungsbereit". Der entlassene Burg-Direktor argumentiert in seiner vergangene Woche eingebrachten Klage, dass eine Abberufung nur durch den Bundeskanzler erfolgen hätte können, diese daher nicht nur "unberechtigt", sondern auch "unwirksam" sei. Hartmanns Ansprüche summieren sich auf knapp unter zwei Mio. Euro.

Matthias Hartmanns Dienstverhältnis mit dem Burgtheater ist "aufrecht", er selbst "leistungsbereit". Der argumentiert in seiner vergangene Woche eingebrachten Klage, dass eine Abberufung nur durch den Bundeskanzler erfolgen hätte können, diese daher nicht nur "unberechtigt", sondern auch "unwirksam" sei. Hartmanns Ansprüche summieren sich auf knapp unter zwei Mio. Euro.

Hartmann-Anwälte Georg Schima und Katharina Körber-Risak haben nach der Details zur Klage des ehemaligen Burgtheater-Chefs bekanntgegeben. Konkret wurde ein Fristsetzungsantrag eingebracht: Innerhalb von 14 Tagen sollen die Entlassungsgründe detailliert genannt werden.

Eine Abberufung eines Geschäftsführers sei im Bundestheater-Organisationsgesetz überhaupt nicht geregelt und könne nicht  ohne Zustimmung des Bundeskanzlers erfolgen, so Schima.

Entlassung "ungerechtfertigt"

Unabhängig davon sei die Entlassung jedenfalls "ungerechtfertigt" erfolgt, heißt es in der Klage: "Die beklagte Partei hat auch keinen Entlassungsgrund genannt." Die Beweislast läge nicht bei Hartmann. In der Hauptsache argumentieren die Anwälte jedoch dahingehend, dass sowohl der Aufsichtsrat des Burgtheaters als auch die Holding über die Vorgänge im Burgtheater informiert gewesen wären und diese "informiert geduldet" hätten.

"Hartmann hat Raddatz informiert"

"Es ist nicht so, dass sich Hartmann um das alles nicht gekümmert hat." Er habe sogar lange, bevor KPMG (die sich, so Schima, zu Unrecht der Aufdeckung der inkriminierten Vorgänge rühmen würden) neue Wirtschaftsprüfer des Burgtheaters wurde, mit dem Experten Peter F. Raddatz seinerseits jemanden beigezogen, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Raddatz sei zunächst ab 7.1.2011 mit einem dreimonatigen Werkvertrag von der Holding und danach von 1.10.2011 bis 31.7.2013 vom Burgtheater mit Durchleuchtung und Verbesserungsvorschlägen von betriebsinternen Abläufen beauftragt gewesen, sei aber offensichtlich "auf Herzmanovsky-Orlando'sche Weise zum Salzamt geschickt worden", wie aus der Korrespondenz hervorgehe. In einer am 14.3.2014 abgegebenen eidesstattlichen Erklärung gibt Raddatz an, bereits am 19.6.2011 gegenüber Springer von Verbindlichkeiten über 13,6 Mio. Euro zum Ende der Spielzeit 2008/9 gesprochen zu haben. "Auf meinen Hinweis, dass das Burgtheater eigentlich insolvent sei, entgegnete Herr Dr. Springer, dass die Liquidität des Burgtheaters gesichert sei, dies nicht zuletzt über das Cash-Pooling der Holding." Am 19.4.2012 habe er überdies auf die in Theaterbetrieben völlig unübliche Abschreibungspraxis des Burgtheaters hingewiesen.

Dass auf seine Warnungen letztlich niemand reagiert habe, sei ihm nicht anzulasten, da er seinen Eigentümer ordnungsgemäß informiert habe.

Forderung von knapp 2 Mio Euro

Die finanziellen Forderungen Hartmanns betragen entlassungsunabhängige 147.801 Euro (die Regiegage von 54.801 Euro für "Spatz und Engel" ist ebenso offen wie ein noch offener Teilbetrag von 93.000 Euro, der nach Ansicht der Anwälte sehr wohl vom Burgtheater und nicht von der entlassenen ehemaligen Kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky verwahrt werde) plus Urlaubsersatzleistungen. Darüber hinaus wird eine Kündigungsentschädigung von drei Monatsentgelten (in Summe: 48.574,35 Euro) sowie eine volle Auszahlung des bis 31.8.2019 laufenden Vertrags gefordert, wobei die Honorare für drei Regiearbeiten pro Jahr hinzu addiert werden. "Alles in allem sind das knapp unter zwei Millionen Euro."

Mit einer ersten Tagsatzung vor Gericht rechnet Anwältin Katharina Körber-Risak im Mai.