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Amnesty-Chefin empört über Burka-Verbot

Heute Redaktion
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Amnesty-Chefin gegen Gesichtsverhüllungsverbot in Österreich
Amnesty-Chefin gegen Gesichtsverhüllungsverbot in Österreich
Bild: iStock

Wer ab 1. Oktober sein Gesicht verhüllt, muss 150 Euro Strafe zahlen. Österreichs Amnesty International-Chefin Annemarie Schlack kritisiert das Gesetz scharf.

Ob Burka, Niqab, Clown-oder Atemschutzmaske: Ab 1. Oktober gilt ein Gesichtsverhüllungsverbot in Österreich. Wer sich nicht daran hält muss Tief in die Tasche greifen: Bis zu 150 Euro Strafe können fällig werden. Wer sich trotz Verwarnung weigert, im öffentlichen Raum sein Gesicht zu zeigen, muss sogar mit einer Festnahme rechnen - "heute.at" berichtete hier.

"Verhüllungsgesetz ist ein Eingriff in die Grundrechte"



Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert das neue Gesetz scharf. In einer Aussendung erklärt die österreichische Geschäftsführerin Annemarie Schlack: "Frauen, die sich aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit verhüllen, tun dies entweder freiwillig, oder sie werden dazu gezwungen. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz schadet beiden. Für die einen stellt es einen groben Eingriff in ihre Grundrechte dar, nämlich das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit. Und jenen, die zur Verhüllung gezwungen werden, ist mit einer solchen Maßnahme auch nicht geholfen. Im Gegenteil. Das Verbot wird es ihnen nur noch schwerer machen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen."

"Staat darf nicht entscheiden wie sich Frauen kleiden"

Das neue Gesetz hat laut der NGO sein Ziel verfehlt. Laut Gesetzestext soll durch das Verhüllungsverbot die Integration erleichtert und die Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben gestärkt werden. In der Praxis wird laut Amnesty International das Verbot jedoch vor allem jene wenige Frauen treffen, die sich aus religiöser Überzeugung hüllen. "Staaten haben eine Verpflichtung, Gleichberechtigung zu fördern. Gleichzeitig müssen sie das Recht auf freie Religionsausübung sowie freie Meinungsäußerung für jeden Menschen garantieren. Das beinhaltet auch das Recht, sich so zu kleiden, wie frau möchte", erklärt Schlack.

Zwar gibt es laut Schlack gute Gründe das Konzept der Verschleierung zu kritisieren, besonders wenn Frauen zum Tragen von religiöser Kleidung gezwungen werden. Jedoch erklärt die Geschäftsführerin: "Der Staat, egal ob Österreich oder Saudi Arabien, darf nicht entscheiden, wie und welche Kleidung wir Frauen in der Öffentlichkeit tragen."



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