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Burka-Verbot: Ist diese Tchibo-Haube illegal?

"Heute"-Leser Muki mag's gerne kuschelig - aber muss er sich Sorgen machen, wenn er diese Sturmhaube von Tchibo aufsetzt?

Heute Redaktion
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"Ist diese Tschibo-Haube jetzt noch erlaubt?" Wir erklären's!
"Ist diese Tschibo-Haube jetzt noch erlaubt?" Wir erklären's!
Bild: Leserreporter

Beim frühmorgendlichen Gassigehen mit dem Hund kann einem schon mal kalt um die Ohren werden. "Heute"-Leser Muki würde dem gerne vorbeugen und hat bei Tchibo die ideale Kopfbedeckung gefunden. Aber verträgt sich die Sturmhaube mit dem sogenannten "Burka-Verbot"?

"Wäre diese Haube erlaubt? Und wenn nein, warum wird sie dann im Verkauf angeboten?", bittet unser Leser um Auskunft.

Wir helfen gerne aus. Die Antwort ist, wie so oft in Österreich, ein klares "Jein".

Wegen des Verbotes der Vollverschleierung darf man sein Gesicht öffentlich nur in Ausnahmefällen verbergen. Zum Beispiel im Rahmen einer Berufskleidung oder bei Faschingsparaden.

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Auch aus gesundheitlichen Gründen ist es erlaubt, das Gesicht zu bedecken. Allerdings herrscht nach wie vor keine eindeutige Rechtslage, wann es kalt genug für eine Sturmhaube ist.

Wir empfehlen daher: Im Zweifelsfall den Gesetzestext mitzuführen und vorzuweisen, falls Sie von der Polizei darauf angesprochen werden. Werden Sie zur Abnahme aufgefordert, sollten Sie den Beamten aber auf jeden Fall Folge leisten, sonst kann das teuer werden. (red)