Österreich

Erste Burka-Party steigt jetzt in Wien

Heute Redaktion
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Was verboten ist: Mundschutz, Masken und Verkleidungen sind generell untersagt, unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt.
Was verboten ist: Mundschutz, Masken und Verkleidungen sind generell untersagt, unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt.
Bild: iStock, heute.at

Ab 1. Oktober gilt ein Gesichtsverhüllungsverbot in Österreich. Zu diesem Anlass lädt eine Facebookgruppe zum "traditionellen Wiener Vermummungsfest".

Burka, Clown- oder Atemschutzmasken sind ab Oktober verboten. Wer sich nicht daran hält, zahlt 150 Euro Strafe. Zum neuen Verbot der Vollverschleierung gab die Polizei am Donnerstag Details bekannt – samt einer bildlichen Darstellung, auf der zu sehen ist, was erlaubt – und was verboten – ist. Unter den erlaubten Ausnahmen "unter bestimmten Umständen" sind etwa Brauchtumsveranstaltungen.

Das erste Event lässt nicht lange auf sich warten. Schon in der Nacht auf Freitag lud eine Facebookgruppe zum "Traditionellen Wiener Vermummungsfest" ein. Passend zum Start des neuen Vollverschleierungsverbots findet das Fest am 1. Oktober statt.

Die Beschreibung des Fests: "Tradition und Brauchtum ist richtig und wichtig. Deswegen rufen wir auch dieses Jahr wieder zum traditionellen Wiener Vermummungsfest auf! Es handelt sich dabei um eine künstlerische, kulturelle und traditionelle Veranstaltung nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz § 2. Abs 2" Dort heißt es: 'Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.'"

Nachsatz: "Es soll am Abend übrigens bis zu 7 Grad kalt werden, also passt auf eure Gesundheit auf *bibber, frier* - solidarisch wärmend vermummt für unser gemeinsames Recht auf Kleidungsfreiheit. Die Veranstaltung (den ganzen Tag, überall) wird gesponsort von Art. 17a StGG".

Innerhalb weniger Stunden sagten 267 ihre Teilnahme zu, mehr als 1.000 klickten auf Facebook an, sich für das "Vermummungsfest" zu interessieren.

"Narrenfreiheit" am 1. Oktober

Eine weiteres Facebook-Event ruft für den 1. Oktober "Narrenfreiheit" aus. Von 16 bis 17 Uhr wird unter dem Motto "Traditioneller Clownspaziergang: Meet & greet mit Verschleierten" zum Rundgang eingeladen.

"Ich werde also am 1. Oktober das alte Clownbrauchtum des zivilen Widerstands pflegen und würde mich sehr freuen, wenn ich auf andere Brauchtumspfleger_innen treffen würde, aber auch auf Menschen, die gesetzeskonform im Rahmen künstlerischer, kultureller, traditioneller Veranstaltungen bzw. der Sportausübung oder aus 'gesundheitlichen oder beruflichen Gründen' Verhüllungen tragen", heißt es auf Facebook. (gem)