Österreich

Burkaverbot: Polizisten erhalten "Spickzettel"

Um Verwirrungen bei der Auslegung des Verhüllungsverbots zu vermeiden, bekommen Polizisten einen "Spickzettel" mit Beispielen in die Hand.

Heute Redaktion
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Das Anfang Oktober in Kraft getretene Verhüllungsverbot (Burkaverbot) schlägt Wellen – nicht einmal Polizeibeamte wissen genau, wie das breit formulierte Gesetz auszulegen ist. Daher erhalten Polizisten nun einen "Spickzettel", der eine Reihe von Beispielen abdeckt.

Zu Fasching und bei Demos erlaubt

Das interne Dokument soll etwa 20 Beispiele zur Auslegung des Gesetzes umfassen. Erlaubt sind demnach Gesichtsbemalungen, Faschingskostüme oder Werbemaskottchen in Kostümen. Kürzlich war ein Hai bei einer Geschäftseröffnung als Werbegag angezeigt worden.

Auf der Liste der verbotenen Verhüllungen stehen Burkas und Hijabs sowie Verhüllungen auf dem Weg zu angemeldeten Demonstrationen. Unmittelbar bei Demos soll es aber weiterhin erlaubt sein, das Gesicht zu verdecken. (lu)