Österreich

Burkini-Verbot in Wiener Freibad

In einem Hernalser Freibad sind Besucherinnen unerwünscht, die sich mit Ganzkörperbekleidung ins kühle Nass stürzen wollen.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: Reuters

Das Bad Neuwaldegg in Hernals ist ein privates Freibad, das neuerdings für Schlagzeilen sorgt. Laut einem Bericht des "Kurier" ist der Eintritt für Trägerinnen eines "Burkinis" nämlich dort verboten.

Als Burkini werden Ganzköper-Schwimmanzüge bezeichnet, die vor allem von Muslimas getragen werden. In Hernals sind sie unerwünscht. Drei große Tafeln schreiben dort vor, was man beim Schwimmen zu tragen hat: "Erlaubt ist ausschließlich die bei uns ortsübliche Badekleidung: Badehose, Badeshorts, Badeanzug und Bikini."

Unhygienisch

Die Chefin des Bads, Eva Dolezel, sagt dem "Kurier" ihre Meinung: "Diese Bekleidung passt einfach nicht zu unserem Bad." Sie bezeichnet den Burkini als unhygienisch, denn "die Personen können sich ja dann auch nicht g'scheit duschen."

Akuten Anlassfall gibt es keinen, wie Dolezel zugibt. "Solche Menschen kommen eigentlich nicht hierher." Die einzige verschleierte Frau, die bisher da war, kam vor zwei Jahren und wurde in den Damenbereich verwiesen.


Der Burkini
Der Burkini ist eine zweiteilige Badebekleidung für Frauen, die außer Gesicht, Händen und Füßen den gesamten Körper bedeckt.
Laut einer Studie schützt er am besten vor Krebs.
Sie bestehen oft aus demselben Material wie Badeanzüge oder Bikinis und erlauben es Muslimas, die sich an die Kleidungsvorschriften des Islam halten, im Sommer schwimmen zu gehen.
Auch Sportbekleidung für Muslimas ist im Mainstream angekommen: Nike brachte vor kurzem eine Sport-Hijab heraus

Verbot auch in NÖ

Auch zwei niederösterreichische Bäder haben den Burkini verboten. Im Wachaubad in Melk wird eine "Badebekleidungspflicht (Bikini, Badeanzug bzw. Badehose)" vorgeschrieben. Das Erlebnisbad in Kirchberg/Pielach schreibt seit 25 Jahren "ortsübliche Badekleidung" vor. Auch dort wurde bisher keine Burkini-Trägerin gesichtet.

Diskriminierung?

Ob die Bäder wegen des Verbots rechtliche Probleme bekommen, ist nicht klar. Zwar gibt es kein religiöses Diskriminierungsverbot bei Dienstleistungen, jedoch eines gegen die ethnische Zugehörigkeit - darunter fallen auch religiöse Kleidungsstücke.

Für die Frauenbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Carla Amina Baghajati, ist ein derartiges Verbot einfach nur traurig: "Damit werden Muslima in ein Eck gestellt. Ihnen wird vermittelt, dass sie nicht dazugehören", sagt sie dem "Kurier".

Was als "ortsüblich" gilt, ist dabei fraglich. In den städtischen Wiener Schwimm- und Freibädern habe sich der Burkini bereits etabliert, auch im Schwimmunterricht in Schulen ist er ausdrücklich erlaubt.

Badeschiff als Gegenentwurf

Es geht aber auch anders: Am Wiener Badeschiff zahlen Burkini-Trägerinnen die ganze Saison keinen Eintritt. Unter dem Motto "Schwimmen, wie es uns gefällt" gab es vor einem Jahr eine Protestaktion gegen H.C. Strache, der ein generelles Burkini-Verbot in Freibädern forderte. (csc)