Österreich

Bursch verkaufte eine Tablette E – bedingte Haft

Am Frequency verkaufte ein 19-Jähriger einem Mädchen eine Ecstasy-Tablette, bot drei Schülern an, ihnen Speed zu vermitteln.

Heute Redaktion
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Symbolfoto von Polizisten am Frequency und einer E-Tablette.
Symbolfoto von Polizisten am Frequency und einer E-Tablette.
Bild: Daniel Schreiner, iStock

Schüchtern und adrett gekleidet erschien ein 19-Jähriger am Donnerstag in St. Pölten mit seinen sichtbar besorgten Eltern am Landesgericht. Bis zu zwei Jahre Haft drohten ihm, weil er im August beim Frequency Festival eine Tablette Ecstasy verkauft und weitere zum Verkauf angeboten hatte.

Bis zum Prozess hatte der Angeklagte alles abgestritten, packte dann aber doch aus. "Ich nehme eigentlich keine harten Drogen und habe nur fürs Frequency von einem Bekannten sieben Tabletten gekauft, wollte sie eigentlich mit Freunden nehmen. Die haben dann aber einen Rückzieher gemacht und ich wollte zumindest das Geld zurück haben", erzählte der 19-Jährige.

Nur eine Tablette verkauft

Durch Vodka und Bier beflügelt wollte er die Tabletten dann am Campingplatz verscherbeln. Eine verkaufte er für zehn Euro (das war auch sein Einkaufspreis) einem Mädchen, drei Schülern aus Osttirol bot er sie auch an. Die wollten aber keine Ecstasy, fragten dafür nach (zumindest im Vergleich harmloseren) Speed.

Der Neo-Dealer bot ihnen einen Kontakt zu seinem Bekannten an, gab ihnen seine Nummer. Da hatte den 19-Jährigen aber schon längst jemand bei der Polizei verpfiffen, die ihn am Campingplatz festnahm. Zum ausgemachten Termin erschien den Tirolern dann kein Dealer, sondern die Polizei.

Milde Strafe



Der Richter glaubte dem 19-Jährigen die Erzählung schließlich wohl und verurteilte ihn zu einer äußerst milden Strafe von drei Monaten bedingt auf drei Jahre. Eine Diversion bekam der Bursch nicht, weil er bereits einmal in eine Schlägerei verwickelt war, die vor Gericht endete und er im Rahmen des Prozesses Sozialstunden aufgebrummt bekommen hatte.

10 Euro behielt der Richter für die verkaufte Tablette ein, sein beschlagnahmtes iPhone 8 bekommt der Bursch zurück. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft hat noch drei Tage Bedenkzeit, wird es aber wohl auch auch tun – bis dahin nicht rechtskräftig.

Einen zufälligen Denkzettel hatte der 19-Jährige außerdem beim Prozess selbst bekommen. Während derartige Verhandlungen normalerweise von wenigen Journalisten und Rechtspraktikanten verfolgt werden, war der Saal diesmal gesteckt voll mit Schülern in seinem Alter, die im Rahmen einer Exkursion das Gericht besuchten.