Niederösterreich

Burschen missbraucht – fünf Jahre Haft für Erzieher

Ein 59-jähriger Betreuer eines Jugendheims soll drei Burschen sexuell missbraucht haben, jetzt musste er in St. Pölten vor Gericht.

Erich Wessely
Burschen missbraucht – fünf Jahre Haft für Erzieher
Der Angeklagte, ehemaliger Erzieher in einem Mostviertler Kinder- und Jugendheim.
SOPHIA KILLINGER / APA / picturedesk.com

Mit einem grauen Hoodie über den Kopf gezogen, in Handschellen und mit der Anklageschrift in der Hand schlurfte ein 59-Jähriger am Donnerstag ins Landesgericht St. Pölten.

Der Deutsche hatte bis Sommer 2023 als Sozialpädagoge in einem Jugendheim im Mostviertel gearbeitet, wurde direkt von der U-Haft in den Saal geführt.

Jüngstes Opfer 12 Jahre alt

Bis zu seiner Festnahme soll der Angeklagte drei Minderjährige missbraucht haben. Das jüngste Opfer: Zwölf Jahre alt. "Der Angeklagte hat das Vertrauensverhältnis der Buben ausgenützt", so die Staatsanwältin. Der Mann habe als Intensivbetreuer der Buben im Alter von zwölf, 16 und 17 Jahren fungiert.

Das Gericht in St. Pölten
Das Gericht in St. Pölten
Heute/Wessely

Treffen in Sauna

Den Zwölfjährigen soll er angerufen haben, um ihn in einer Sauna zu treffen, bei einer Übernachtung in der Wohnung des Angeklagten soll es zum sexuellen Missbrauch gekommen sein. Ähnlich soll die Vorgehensweise beim 16-Jährigen gewesen sein.

Gemeinsam geduscht

Zum Missbrauch des 17-Jährigen bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig: Sein Mandant habe die Anweisung seines Arbeitgebers, die Körperpflege durchzuführen, befolgt, so der Verteidiger: Das nehme der Handlung "den objektiven Sexualbezug."

"Umso verwerflicher"

Die vorgeworfenen Taten seien "umso verwerflicher", weil das älteste Opfer an einer Autismusstörung leide und daher sexuelle Handlungen nicht einordnen könne, so die Staatsanwältin. Angezeigt wurde der Mann, nachdem sich der 16-Jährige seinem Psychotherapeuten anvertraut hatte, infolge kam der Fall ins Rollen, der Deutsche wurde festgenommen.

Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft

Das Urteil am Nachmittag: Fünf Jahre Haft, je 3.000 € wurden den Opfer zugesprochen (nicht rechtskräftig). Auf unbestimmte Zeit wurde auch ein Tätigkeitsverbot bei Einrichtungen oder Vereinen ausgesprochen, die in der Erziehung oder Ausbildung von Jugendlichen aktiv sind. Die Strafhöhe (dem Angeklagten drohten bis zu zehn Jahre Haft) bezeichnete die Richterin als "Zeichen nach außen, dass so etwas nicht toleriert wird".

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