Österreich

Buschauffeur (49) sollte für Verspätung bezahlen

Heute Redaktion
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Die AKNÖ (Bild: Präsident Markus Wieser) zog vor Gericht.
Die AKNÖ (Bild: Präsident Markus Wieser) zog vor Gericht.
Bild: Fotolia, AKNÖ

Ein Bus steckte auf der Fahrt nach Bratislava im Stau. Die Kunden erhielten eine Preisreduktion. Das Busunternehmen wollte, dass der Chauffeur diese bezahlt.

Die Fahrt nach Bratislava dauerte für einige Reisende etwas länger als geplant – ihr Bus steckte im Stau. Dafür bekamen sie etwas vom Fahrtpreis zurück. So weit nicht ungewöhnlich, für den Buschauffeur hatte das Ganze aber ein mühsames Nachspiel.

Chauffeur sollte zahlen

Denn das Busunternehmen aus dem Bezirk Baden war der Meinung, dass der Chauffeur (49) für die Rückerstattung selbst aufkommen müsse – obwohl er den Stau nicht einmal vermeiden hätte können.

Es kam noch dicker, der Mann wurde gekündigt. Offene Überstunden, Zulagen und Urlaub (insgesamt 4.500 Euro) wollte man ihm nicht erstatten. Der 49-Jährige wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die zog für ihn vor Gericht und bekam Recht.

Geld eingeklagt

„Wir haben die Summe vor Gericht eingeklagt. Auch die Haftung des Busfahrers für die Verspätung war juristisch nicht haltbar", erklärt AK NÖ-Präsident Markus Wieser. "Denn im Gesetz steht, dass ein Arbeitnehmer nur für etwas haften kann, was er auch verschuldet hat."

Freiwillig rückte das Unternehmen das Geld des 49-Jährigen dennoch nicht heraus. Der Exekutor musste kommen, so dass der Chaffeur endlich sein Geld bekam.

(min)