Österreich

Busenfreundin erstochen: Kein Mord, 4 Jahre Haft!

Heute Redaktion
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Jene Wienerin, die ihre beste Freundin im Mai 2013 mit einem Küchenmesser getötet haben soll, weil sie einfersüchtig war, stand am Mittwoch in Wien vor Gericht. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft. Die inzwischen 16-Jährige bekannte vor dem Richter: "Ich war es", gab aber an, zum Tatzeitpunkt drogenbedingt einen paranoiden Schub gehabt zu haben. Ein Zeuge berichtet davon, dass sie von Facebook regelrecht besessen sein dürfte.

Jene Wienerin, die , weil sie eifersüchtig war, stand am Mittwoch in Wien vor Gericht. Das Gericht entschied im Urteil gegen Mord und für absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die inzwischen 16-Jährige bekannte vor dem Richter: "Ich war es", gab aber an, zum Tatzeitpunkt drogenbedingt einen paranoiden Schub gehabt zu haben. Ein Zeuge berichtet davon, dass sie von Facebook regelrecht besessen sein dürfte.

Das 16-jährige Mädchen hatte am 29. Mai 2013 in Wien-Favoriten die beste Freundin mit einem wuchtigen Messerstich getötet. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren verhängte das Schwurgericht vier Jahre unbedingte Haft. Die Mordanklage wurde von den acht Laienrichtern mit dem knappest möglichen Ergebnis - nämlich mit 4:4 Stimmen - verworfen.

Die Geschworenen gingen mit 7:1 Stimmen davon aus, dass es der Angeklagten zwar gezielt darauf ankam, Melissa M. schwer zu verletzen. Tötungsvorsatz habe sie beim Zustechen aber keinen gehabt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Während die 16-Jährige das Urteil nach Beratung mit Verteidiger Lennart Binder annahm, legte Staatsanwältin Isabelle Papp unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Belastender Facebook-Eintrag

Die Angeklagte soll ihrer besten Freundin mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen haben. Der Stich fiel derart heftig aus, dass die 16 Zentimeter lange Klinge 13 Zentimeter tief in den Körper der Freundin eindrang und deren Herz durchbohrte. Das Mädchen hatte keine Überlebenschance.

Ein Facebook-Eintrag, den die 15-Jährige nur zwei Wochen vor dem Mord auf Facebook gestellt hatte, belastete sie schwer: "Beste Freundin hängt mit Ex herum. (...) Leben oder Tod??? Auf was tippt ihr?"  Als ein Facebook-Freund darauf mit "Tooot?" reagierte, erwiderte sie diesem: "Jackpot! Der Gewinner kriegt sie von mir tot geschenkt. Na Spaß."

"Habe ich meine beste Freundin abgestochen"

Die Staatsanwältin interpretierte dies als Ankündigung des Verbrechens. Die Angeklagte gab vor, sich nicht an das Posting erinnern zu können. Auf die Frage des Richters, ob sie sich grundsätzlich schuldig bekenne, antwortete die 16-Jährige: "Ich war es." An ihr Facebook-Posting nach der Bluttat ("Jetzt habe ich meine beste Freundin abgestochen") könne sie sich nicht erinnern.

Wie ihr Verteidiger Lennart Binder deutlich machte, kam dies allerdings keinem Geständnis im Sinn der Anklage gleich. "Sie war vollgepumpt mit Drogen und nicht in der Lage, das Unrecht ihrer Tat einzusehen", sagte der Anwalt. Ein chemisches Gutachten habe bestätigt, dass seine Mandantin am Vorabend die synthetische Droge Mephedron (MMC) konsumiert hatte. Sie sei zum Tatzeitpunkt aber zurechnungsunfähig gewesen.

Sogar in Handschellen noch Facebook getippt

Nur wenige Minuten, nachdem sie ihre Freundin niedergestochen und vergebens versucht hatte, diese mittels Mund-zu-Mund-Beatmen zu reanimieren, hatte die Angeklagte sich wieder auf Facebook eingeloggt. Um 7.57 Uhr - die Tat soll sich laut Anklage um circa 7.45 Uhr zugetragen haben - postete sie folgende Nachricht: "Es tut mir leid. Jetzt komme ich in den Häf'n. Jetzt habe ich meine beste Freundin abgestochen."

Der 36 Jahre alte Mann, bei dem diese und das Opfer die vorangegangene Nacht verbracht hatten, schilderte im Anschluss, erstere sei noch auf seinem Computer auf Facebook eingeloggt gewesen, als die Polizei bereits am Tatort war. Sie habe noch mit Handschellen versucht, "weiter auf Facebook zu schreiben", sagte er. Die Polizei habe das aber verhindert. Das Mädchen wollte dann gleich von den Beamten wissen, wie lange sie im Gefängnis bleiben müsse.

Paranoide Schübe im Drogenrausch

Die Angeklagte war ihrer Darstellung zufolge mit 13 mit Drogen in Kontakt gekommen: "Am Anfang war's Gras. Dann ist MMC dazu gekommen." Auch am Abend vor der inkriminierten Tat habe sie MMC gesnieft. Wie schon öfters zuvor habe sie "paranoide Schübe, Wahnvorstellungen" bekommen: "Ich habe immer Männer gesehen, die mich verfolgen." Laut psychiatrischem Gutachten sind die behaupteten paranoiden Wahnvorstellungen als "nicht nachvollziehbar".

In der Früh, als Melissa vor ihr stand und - angeblich - "Du weißt, dass ich schöner und besser bin" sagte, habe sie "wirklich Angst bekommen", versicherte die Angeklagte. Um nach einer kurzen Pause schluchzend "Und dann habe ich hingestochen" hinzuzufügen, worauf die im Publikum anwesende Mutter Melissas in Tränen ausbrach.

"Habe mich gehasst"

"Ich hab' mich so gehasst in dem Moment. Ich wollte, dass sie wieder lebt", setzte die Angeklagte fort, was weitere Besucherinnen der Verhandlung - darunter auch Melissas Schwester - zum Weinen brachte. Sie habe erfolglos Mund-zu-Mund-Beatmung gemacht, erinnerte sich die Angeklagte: "Ich weiß nur noch, wie sie die Augen verdreht hat. Sie hat vibriert."

Die Angeklagte habe laut Gericht "keine wirkliche Reue" gezeigt. Die Angehörigen der ums Leben gekommenen Melissa M. bekamen nur einen Teil ihrer geltend gemachten Ansprüche zugesprochen: Neben den Begräbniskosten von 4.390 Euro erhielten Vater, Mutter und Schwester jeweils ein Trauerschmerzensgeld von 5.000 Euro zugestanden. Mit den darüber hinausgehenden Beträgen - die Eltern hatten je 20.000 Euro, die Schwester 15.000 Euro verlangt - wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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