Szene

Bushidos Album darf nicht an Kinder verkauft werden

Das Album "Sonny Black" darf weiterhin nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Allerdings sind sämtliche Tracks auf Youtube zu finden.

Heute Redaktion
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Ein Richter, der während der Verhandlung von "Bitches", "Nutten" und noch vulgäreren Sachen spricht, ist schon sehr ungewöhnlich. In Leipzig waren aber genau diese Ausdrücke drei Stunden lang Thema bei einer Gerichtsverhandlung. Richter Thomas Heitz zitierte dabei mehrere Stellen aus dem umstrittenen Bushido-Album "Sonny Black" aus dem Jahr 2015.

Seit der Veröffentlichung steht das Album auf dem Index und darf somit nicht an Kinder verkauft werden. Bushido selbst ging gegen das Urteil der Bundesprüfstelle vor. Mehrmals wurde der Rapper abgewiesen. Schließlich wanderte das Oberverwaltungsgericht Münster auf Bushidos Seite. Er reichte Revision ein.

Verboten und jeder kann es hören

Nun ist klar: Das Album bleibt weiterhin auf dem Index. "Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel", so Heitz im Urteil. Frauen und Homosexuelle würden in beinahe jedem Song herabgewürdigt. Bushido selbst erwartete sich wenig von der Verhandlung, erklärte, dass es schwierig sei mit Rapper-Sprache auf Verständnis zu stoßen. Weiter meint er aber: "Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich nicht frauen- und schwulenfeindlich bin."

Inwiefern die Indexierung wirklich nützt, bleibt fraglich. Sämtliche Tracks des Albums sind gratis auf Youtube zu finden. Auch auf Spotify kann man sich die Titel ohne Probleme anhören. Egal, wie alt man ist. Marc Urlen vom Deutschen Jugendinstitut meinte gegenüber der "dpa", dass der Index im digitalen Zeitalter ein "Witz" sei. Das Album würde gerade jetzt viel mehr Aufmerksamkeit bekommen. Die Tabuisierung mache die Tracks umso interessanter. Und sonderlich schwierig ist es eben nicht, an diese zu kommen.