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Buwog: Liechtenstein gibt Akten nicht her

Heute Redaktion
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Die österreichische Justiz wird in der Causa Buwog weiter auf die im April 2011 bei einem Liechtensteinischen Treuhänder beschlagnahmten Akten warten müssen. Das Staatsgericht in Vaduz hat einer Beschwerde gegen ein Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes vom April 2012 teilweise Folge gegeben, "eine Ausfolgung der Akten kann somit derzeit nicht erfolgen."

Die österreichische Justiz wird in der Causa Buwog weiter auf die im April 2011 bei einem Liechtensteinischen Treuhänder beschlagnahmten Akten warten müssen. Das Staatsgericht in Vaduz hat einer Beschwerde gegen ein Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes vom April 2012 teilweise Folge gegeben, "eine Ausfolgung der Akten kann somit derzeit nicht erfolgen."

Begründet wird dies u.a. mit der Verletzung der Geheim-und Privatsphäre der Beschwerdeführer. Die österreichischen Staatsanwälte haben sich erhofft, aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Zusammenhang der Buwog-Affäre zu erhalten. Grasser bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben.

Die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein, wo er im Mai aber eine Niederlage einstecken musste. Als letzte innerstaatliche Möglichkeit wurde eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof eingelegt, die nun die Weitergabe untersagte.

Liechtenstein hat Zweifel

Nach der Argumentation des Staatsgerichts dürfen Dokumente, die während des Mandatsverhältnisses mit dem Treuhänder entstanden sind, nicht ausgefolgt werden, diese "privilegierten Akten" müssten in einem zweiten Verfahrensgang ausgesondert werden. Der Gerichtshof in Vaduz äußerte ferner Zweifel an der rechtlichen Grundlage für das Rechtshilfeersuchen von Österreich.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erklärte über ihren Sprecher Erich Mayer, dass die Entscheidung des Liechtensteiner Staatsgerichtshofs nicht endgültig sei: "Die Entscheidung, ob wir die Unterlagen erhalten, ist derzeit nur aufgeschoben."

Ohne Akten wohl keine Anklage

Die Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses, die Grüne Gabriela Moser, bezweifelte, dass ohne die Akten aus Liechtenstein eine Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Affäre möglich wäre: "Die juridische Schiene in Richtung Anklage oder nicht hängt sehr stark von diesem Aktenmaterial ab."

Cap: Justizministerium soll Druck machen

SPÖ-Klubchef Josef Cap sagte in einem Interview, dass das Justizministerium bei der verzögerten Lieferung von Grasser-Akten Druck auf das Fürstentum Liechtenstein machen solle. "Das kann man auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit erwarten, dass Liechtenstein das macht und sich international nicht als Beschützer mutmaßlicher Rechtsbrecher darstellt".

Grassers Anwalt Manfred Ainedter sagte, auf das Verfahren gegen seinen Mandanten in Österreich habe die Akten-Affäre in Liechtenstein insofern keinen Einfluss als Grasser der Staatsanwaltschaft seien Unterlagen bereits vor zwei Jahren zur Verfügung gestellt habe.