Ein 79-Jähriger soll während eines Werbeanrufs so laut in den Hörer gepfiffen haben, das der Call-Agent einen Hörschaden erlitt. Das Gericht sprach den Rentner aber frei.
Eines Abends im Frühling 2015 klingelte bei einem 79-Jährigen im Schweizer Aargau das Telefon. Ein Werbeanruf. Der Call-Agent fragte den Mann, ob er Zeit habe, bei einer Marktforschungsumfrage mitzumachen. Doch der Senior reagierte verärgert und schimpfte den Callcenter-Mitarbeiter, dass er am Feierabend nicht durch solche Anrufe gestört werden wolle.
Der Call-Agent habe dem 79-Jährigen daraufhin versichert, ihn aus der Telefonliste zu löschen. Er habe sich aber noch erkundigt, ob eine andere Person aus dem Haushalt an der Umfrage teilnehmen möchte. Dem Pensionist wurde das offenbar zu viel: Er pfiff mehrere Sekunden lang laut ins Telefon, wie es im Strafbefehl heißt.
Arbeitsunfähig und Stelle gekündigt
Das hatte für den Call-Agenten fatale Folgen: Durch das Pfeifen erlitt er eine Gehörverletzung. Über einen Monat lang sei der Mitarbeiter arbeitsunfähig gewesen und habe seine Stelle kündigen müssen. Er zeigte den Pensionisten an.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 79-Jährigen mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 6.000 Franken (rund 5.200 Euro) sowie einer Buße von 1.500 Franken (rund 1.300 Euro). Der mutmaßliche Pfeiffer legte Beschwerde ein, es kam zur Gerichtsverhandlung.
Im Zweifel für den Angeklagten
Der Anwalt des 79-Jährigen argumentierte, dass nicht klar sei, wer ins Telefon gepfiffen habe. Im vom mutmaßlichen Opfer angegebenen Zeitraum von 15 Minuten seien fünf Anrufe eingegangen. Der Call-Agent habe auch die Stimme des Rentners nicht wiedererkannt. Das Gericht müsse also "im Zweifel für den Angeklagten" einen Freispruch fällen.
Das Gericht folgte dem. Es sei durchaus nicht nachzuweisen, wer den Gehörschaden verursacht habe. Nur zwei der fünf Angerufenen seien auszuschließen. Von den Übrigen hätte es jeder gewesen sein können.
(jen)