Politik

Causa Commerzialbank: Warnung aus 2015 veröffentlicht

Ein neues Dokument aus dem Strafakt zeigt: Bereits 2015 wurde die Staatsanwaltschaft gewarnt, dass Martin Pucher "die Bank von innen ausnimmt".

Leo Stempfl
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Eine Seite des Dokuments.
Eine Seite des Dokuments.
Twitter/ Hannes Auer

Donnerstagabend wurde ein vierseitiges Dokument öffentlich gemacht, das ein Schreiben eines Informanten der Commerzialbank Mattersburg zeigt. Dieser Whistleblower wandte sich bereits am 2. Juli 2015 an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit brisanten Details und einer konkreten Warnung aus dem Inneren der Bank, wie "Burgenland Heute" berichtet.

"Vorstandsvorsitzender Martin Pucher schafft seit Jahren Millionen zur Seite"

Laut dem Schreiben wurden mit diesen Millionen auch Schwarzgeldzahlungen an die Funktionäre des SV Mattersburg getätigt, eigene Schulden und die seiner Kinder bezahlt sowie ins eigene Vermögen gesteckt. Auch die Vorgehensweise wurde genau geschildert: "Üblicherweise lässt er sich ein paar Mal im Monat einige 100.000 Euro von einem Schalterbeamten in sein Büro schicken. Von dort verteilte er die Gelder".

"Herr Pucher braucht keinen Vorwand, um sich dieses Geld schicken zu lassen. Er ist der Chef und in der Bank wird gemacht, was er sagt – bedingungslos."

Falsche Konten von realen Personen

Zu diesem Zweck legte er falsche Konten an, die auf real existierende Personen lauteten. Diese wussten fast immer nichts von ihrem angeblichen Konto bei der Commerzialbank, noch weniger von den sechs bis siebenstelligen Beträgen, mit denen sie diese Konten angeblich überzogen hätten. Auch die bestimmte Kennzeichnung der Konten nennt der Informant.

Auf Nachfrage der WKStA liefert der Informat bereits am darauffolgenden Tag weitere Details und fordert zum Handeln auf. Doch danach passiert nicht viel: Die WKStA sieht die Zuständigkeit bei der Finanzmarktaufsicht. Diese beauftragt die Österreichische Nationalbank mit einer Prüfung, diese kann keine Hinweise auf die Vorwürfe finden. So dauert es bis Februar 2020, als eine neue, anonyme Anzeige eine Wiederaufnahme der Ermittlungen befeuert.

Frage nach der Verantwortlichkeit

Die Kanzlei "Dax Wutzlhofer & Partner" vertritt Betroffene, deren Einlagen nicht staatlich abgesichert sind und hat deswegen Einsicht in den Strafakt erlangt. Die Rechtsanwälte sehen die Verantwortlichkeit beim Vorstand, den Aufsichtsräten sowie den Wirtschaftsprüfern. Der Umgang mit den Behörden liegt Großteils noch im Dunkeln, doch die Kanzlei schätzt, der Bund wird sich einer Verantwortung nicht entziehen können.

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