Österreich

Causa Rainer: Richter in der Kritik

Heute Redaktion
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Gernot Rainer verlor die Klage gegen die Stadt. Sein Anwalt reichte jetzt einen Ablehnungsantrag gegen den zuständigen Richter ein.
Gernot Rainer verlor die Klage gegen die Stadt. Sein Anwalt reichte jetzt einen Ablehnungsantrag gegen den zuständigen Richter ein.
Bild: Denise Auer

Wende im Prozess um "Asklepios"-Chef Rainer: Der vorsitzende Richter soll für den KAV Vorträge gehalten haben. Rainers Anwalt stellt einen Ablehnungsantrag.

Im Prozess um Gernot Rainer, Lungenfacharzt und Chef der Ärztegewerkschaft "Asklepios", gibt es eine überraschende Wende, berichtet die "Presse".

Der Letztstand: Vergangene Woche hatte Rainer das Verfahren gegen die Stadt Wien verloren. Er wollte die Wiedereinstellung im Otto-Wagner-Spital, nachdem sein Vertrag Anfang 2016 nicht verlängert worden war. Der Grund damals: Der Lungenfacharzt habe bezüglich der "Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt" eine "negative Beurteilung" erhalten.

Hintergrund: Rainer engagierte sich bei der Ärztegewerkschaft "Asklepios", hatte öfter Kritik – etwa an Personalreduktionen im Krankenanstaltenverbund (KAV) – vorgebracht.

Jetzt könnte sich alles wieder drehen, denn: Rainers Anwalt Christoph Völk hat nun einen Ablehnungsantrag gegen den vorsitzenden Richter, Helge Eckert, eingebracht. Er soll im Auftrag des Krankenanstaltenverbunds (KAV) Vorträge gehalten haben – und sei daher befangen, so die Argumentation.

Wird Verfahren neu aufgerollt?

Der Richter sei "Vortragender an der Hebammenakademie und 'diversen Krankpflegefachschulen", heißt es im Antrag, der "Heute" vorliegt. Hintergrund: Die Hebammenakademie sei bis 2007 durch den KAV geführt worden, nach wie vor gebe es eine Kooperation mit dem KAV. "Aufgrund dieser Umstände liegt sohin ein zureichender Grund vor, die Unbefangenheit des vorsitzenden Richters für das gegenständliche Verfahren in Zweifel zu ziehen", so der Antrag.

"Es hat schon den Anschein einer Befangenheit", sagt Gernot Rainer zu "Heute". Wie es jetzt weitergeht? "Das geht jetzt an das Arbeitsgericht." Würde der Richter tatsächlich für befangen erklärt, würde der gesamte Prozess neu aufgerollt. Was Rainer bis heute nicht versteht: Bis heute sei ihm nicht erklärt worden, wodurch er die "Gesamtinteressen der Stadt verfehlt" habe.

(gem)