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Causa Telekom: Werberin belastet Wittauer

Heute Redaktion
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Im Telekom-Prozess um mutmaßlich illegale Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfes im Jahr 2006 sagten am Montag die beiden damals involvierten Werbeunternehmer aus. Sie bestätigten dabei, insgesamt 960.000 Euro von der Telekom Austria erhalten zu haben. Während Tina H. sich schuldig bekannte, behauptet Kurt S., nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine illegale Handlung gehandelt habe.

Im Telekom-Prozess um mutmaßlich illegale sagten am Montag die beiden damals involvierten Werbeunternehmer aus. Sie bestätigten dabei, insgesamt 960.000 Euro von der Telekom Austria erhalten zu haben. Während Tina H. sich schuldig bekannte, behauptet Kurt S., nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine illegale Handlung gehandelt habe.

Mit gut einer Stunde Verspätung ist am Montag die Einvernahme der Beschuldigten im dritten Telekom-Prozess fortgesetzt worden. Verzögert hatte sich die Befragung wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidiger gegen den Sachverständigen Matthias Kopetzky. Der Verteidiger des erstangeklagten Ex-Telekom-Vorstandes Rudolf Fischer sieht Kopetzky als befangen an, weil er bereits im Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig war. Das Gericht lehnte den Befangenheitsantrag nach kurzer Beratung ab.

Tina H. sollte den kurz vor der Wahl wieder abgeblasenen Persönlichkeitswahlkampf der damaligen BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger übernehmen, der Werbeunternehmer Kurt S. war im Wahlkampf für das BZÖ tätig. An seine Agentur flossen laut Anklage 720.000 Euro von der Telekom, an die seiner Kollegin Tina H. 240.000 Euro. Obwohl beide bestätigten, damals Scheinrechnungen an die Telekom Austria gestellt zu haben, bekannte sich nur Tina H. schuldig.

Kurt S.: Illegale Handlung "nicht bewusst gewesen"

Kurt S. weist den von der Anklage vorgeworfenen Beitrag zur Untreue dagegen zurück: Ihm sei 2006 nicht bewusst gewesen, dass es sich bei der Verrechnung eines Teils des BZÖ-Wahlkampfes an die Telekom Austria um eine "illegale Handlung" gehandelt habe.

Besonders kritisch hinterfragt wurden die Aussagen der beiden Werbeunternehmer vom Anwalt des damaligen BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer. Wittauer hat sich zwar bezüglich des Vorwurfs der Untreue und der falschen Zeugenaussage im Korruptions-Untersuchungsausschuss schuldig bekannt. Dass er aber für die BZÖ-interne Verteilung der Telekom-Gelder zuständig gewesen sei, hatte er bei seiner Aussage am vorigen Freitag dementiert.

Genau das behauptete allerdings am Montag neuerlich Kurt S. Der Werbeunternehmer blieb bei seiner Darstellung, die Aufteilung der Telekom-Gelder auf Bundes- und Landesparteien Ende August 2006 mit Wittauer besprochen zu haben. An das Gespräch könne er sich deshalb noch gut erinnern, weil Wittauer den von ihm eigentlich erwarteten maßgeblichen Anteil für das Kärntner BZÖ mit deftigen Worten abgelehnt habe: "Die Arschlöcher kriegen nichts, die haben eh selber genug."

Tina H. belastete Wittauer

Auch Tina H. belastete Wittauer bei ihrer Aussage insofern, als sie am Montag behauptete, dass Wittauer ihren Kontakt zur Telekom Austria hergestellt habe. Die Aussage überraschte deshalb, weil die Werbeunternehmerin im Korruptions-Untersuchungsausschuss noch gemeint hatte, Gastingers nun mitangeklagter ehemaliger Pressesprecher Christoph Pöchinger sei ihr alleiniger Ansprechpartner gewesen. Nun meinte sie, Pöchinger sei zwar ihr Auftraggeber gewesen, Wittauer aber "der Kontaktmann für die Finanzierung".

Eine bewusste Falschaussage im U-Ausschuss - damals stand sie unter Wahrheitspflicht - will Tina H. aber nicht gemacht haben. Wittauer sei ihr im Ausschuss nicht "präsent" gewesen und erst später wieder eingefallen, gab sie zu Protokoll. Im aktuellen Prozess ist Tina H. im Gegensatz zu den meisten anderen Angeklagten nicht wegen falscher Zeugenaussage angeklagt.

APA/red

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