Wien

Chef kündigt Vater, weil er auf drei Kinder achten muss

Die schwangere Frau bei einer Untersuchung, drei Kinder daheim: Da Elektroinstallateur Luis S. um Pflegefreistellung bat, wurde er hinausgeschmissen.

Rene Findenig
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Der Mann wurde vor die Tür gesetzt, jetzt muss der Ex-Chef bis zum neuen Job "blechen".
Der Mann wurde vor die Tür gesetzt, jetzt muss der Ex-Chef bis zum neuen Job "blechen".
picturedesk.com/Symbol

Elektroinstallateur Luis S. ist ein fleißiger Arbeiter, dem auch seine Familie sehr am Herzen liegt. Als seine schwangere Frau zu einer Untersuchung musste, bat S. seinen Chef darum, in dieser Zeit sein Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen zu können, damit er auf seine drei Kinder aufpassen könne. Dabei ging es nur um zwei Tage. Dem Chef passte das allerdings gar nicht. Als S. dann auch noch den Wunsch nach einem Papa-Monat äußerte, wurde er im Job vor die Tür gesetzt.

Enttäuscht wandte sich S. ans Gericht und die Arbeiterkammer (AK) Wien, da er seinen Urlaub bereits zwangsweise während des Betriebsurlaubs seiner Firma verbraucht hatte. Vor Gericht versuchte der Chef laut AK die Familienfreundlichkeit seines Unternehmens zu beweisen, dafür sollte eine Mitarbeiterin mit Kleinkind Zeugin sein. "Das ging aber nach hinten los: die Mitarbeiterin berichtete, dass der Chef sie großzügiger Weise ihr krankes Kind mit ins Büro nehmen lasse – anstatt dass sie ebenso ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen konnte", so die AK.

"Betrieb ist ja keine Sozialstation"

"Von Familienfreundlichkeit also keine Spur. Auf diesen Vorhalt meinte der Chef, dass es 'schon so ist, dass ich Dienstnehmer einstelle, damit sie für mich arbeiten' und der Betrieb sei ja keine 'Sozialstation'", zitiert die AK Aussagen vor Gericht. Dass Luis S. sich als Mann nicht nur finanziell, sondern auch emotional um seine Familie kümmerte, und daher nicht dauernd frei verfügbar war, dürfte den Chef besonders gestört haben.

Das Gericht erster sowie zweiter Instanz stellte daher fest, dass der Chef Luis S. aufgrund seines Familienstandes und seines Geschlechts diskriminiert und daher zu Unrecht gekündigt hatte. Der Chef muss daher Luis S. den Einkommensverlust bis zum Antritt eines neuen Jobs zahlen, sowie einen Schadenersatz für die persönliche Beeinträchtigung – insgesamt rund 7.000 Euro. AK-Präsidentin Renate Anderl: "Auch Väter haben ein Recht darauf, für ihre Kinder da zu sein. Die AK sorgt für Gerechtigkeit."

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