Wenn der Arbeitgeber von Ihnen ein ärztliches Attest für die Pflegefreistellung verlangt, muss er auch für die Kosten aufkommen. Verrechnet Ihnen also der Arzt ein Honorar für das Attest, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen diese Kosten von Ihrer Firma rückerstattet werden.
Leider wissen das viele Arbeitnehmer nicht und bleiben daher in der Folge auf diesen Kosten sitzen.
„Haben Sie weitere Fragen oder Probleme? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Inforomationen und Beratung: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000.