Wirtschaft

Chef schickte Ex-Mitarbeiterin Sex-SMS

Heute Redaktion
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Statt dem ausstehenden Lohn erhielt eine ehemalige Mitarbeiterin eines Linzer Textilgeschäfts Sex-SMS von ihrem Chef. Die dame klagte mithilfe der Arbeiterkammer - mit Erfolg: Der Schmutzfink wurde zu einer Entschädigungszahlung von 1000 Euro verurteilt.

Nicht einmal drei Tage hatte eine junge Frau in einem Linzer Textilgeschäft gearbeitet, als sie wegen Unstimmigkeiten mit dem Chef gleich wieder kündigte. Die Verhandlungen um das ihr zustehende Gehalt wurden zum Spießrutenlauf: Der Ex-Chef bombardierte sie mit schlüpfrigen SMS. Mit Hilfe der Arbeiterkammer bekam die belästigte Frau jetzt 1000 Euro Entschädigung.

Sex-SMS-Terror

Wenige Tage, nachdem die Frau das Dienstverhältnis beendet hatte, bekam sie ein SMS von ihrem Ex-Arbeitgeber, worin er sich nach der Höhe ihrer restlichen Gehaltsforderung erkundigte. Die Frau teilte ihm mit, sie wäre mit 50 Euro einverstanden. Daraufhin erhielt sie mehrere Kurzmitteilungen, darunter "mit Blasen" und "was nimmst für deine Öl-Massagen?" sowie das Angebot, sie könne ihm "um 100 Euro den BMW polieren".

Zu spät angemeldet - und sexuell belästigt

Eine Summe von rund 84 Euro für den zweiten und dritten Tag ihrer Beschäftigung hatte der Mann zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt, das Entgelt für den ersten Tag war er schuldig geblieben. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, wo festgestellt wurde, dass der Arbeitgeber sie erst am zweiten Tag bei der Gebietskrankenkasse angemeldet hatte. Und dass es sich bei seinen SMS-Botschaften eindeutig um sexuelle Belästigungen handelte.

1000 Euro Entschädigung

So sah es auch der zuständige Richter. Die Rechtfertigung des Angeklagten, mit "Blasen" habe er gemeint, er hätte vor lauter Arbeit schon Blasen an den Händen, sorgte im Gerichtssaal eher für Heiterkeit als für Verständnis. Die junge Frau bekam 1000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Sexuelle Belästigung mehr als "Handgreiflichkeiten"

Was viele immer noch nicht zu wissen scheinen: Der Tatbestand der sexuellen Belästigung geht weit über "echte Handgreiflichkeiten" hinaus. Laut Gleichbehandlungsgesetz liegt sexuelle Belästigung dann vor, wenn "ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betreffende Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und eine demütigende, feindselige Arbeitsumwelt schafft."

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