Die Leiterin eines Second-Hand-Ladens, der Teil eines gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammes des AMS und Landes war, soll rund 1.500 Mal in die Registrierkassa gegriffen haben.
Von 2010 bis 2017 soll sie dadurch im Shop im Mostviertel stolze 131.209 Euro gestohlen haben. Um die stets kleinen Diebstähle zu verschleiern, soll sie laut Anklage Auszahlungsbelege mit willkürlich gewählten Kundennamen ausgedruckt und unterschrieben haben. Denn die meisten Waren waren auf Kommission entgegengenommen worden.
Nach dem Erstverdacht ermittelte die Polizei mit einer engagierten Buchhalterin 18 Monate lang, um die Diebstähle nachweisen zu können.
Vor Gericht in St. Pölten bestritt die 47-Jährige sämtliche Vorwürfe: "Ich habe keinen Cent genommen." Doch das grafologische Gutachten belastete die 47-Jährige schwer: Die gefälschten Belege waren laut Experten von ihr geschrieben worden.
Der Richter verurteilte die unbescholtene Frau wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu 18 Monaten bedingter Haft. Die Frau meldete sofort Berufung an, daraufhin meldete auch die Staatsanwaltschaft Berufung an - die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Strafe. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Auf der Schadensumme von über 130.000 Euro bleibt die Republik vermutlich sitzen, weiters kosteten die Sachverständigen 50.000 Euro.