Österreich

China-Mafia-Prozess endet mit sieben Jahren Haft

Weil Richter die Entscheidung der Geschworenen nicht akzeptierten, musste sich ein 36-Jähriger erneut vor Gericht verantworten.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Die Tat ereignete sich vor über 18 Jahren, doch die Richter blieben hartnäckig am Fall dran: Am 23. August 2000 wurden ein 25-jähriges Mitglied der "Snake Heads" – eine in Wien tätige kriminelle Organisation – sowie seine Freundin von den eigenen Männern exekutiert. Die drei Hauptbeschuldigten sitzen seit Jahren in Haft, dem vierten Beteiligten – damals 17 Jahre alt – wurde erst im April der Prozess gemacht. Er konnte im Dezember des Vorjahres nach einem Flug aus Shanghai am Münchner Flughafen von der Polizei festgenommen und nach Wien überstellt werden.

Freispruch im April und Neuverhandlung

Am Ende der Verhandlung entschieden die Geschworenen mit vier zu vier Stimmen. Somit wurde der mittlerweile 36-Jährige vom Mordvorwurf freigesprochen. Die drei Berufsrichter wollten die Entscheidung der Geschworenen nicht hinnehmen und annuliierten sie: Die Laienrichter hätten sich geirrt, so die Begründung.

Nicht geahnt, dass es auf eine Hinrichtung hinausläuft

Der damals 17-Jährige verdingte sich bei der Mafia als Dolmetscher. Beim ersten Prozess gab er zu, am Tatort gewesen zu sein. Die konkrete Beteiligung: In der Nacht auf den 23. August soll er die Freundin des in Ungnade gefallenen Mafia-Mitglieds gefesselt haben. Darauf wurde die Chinesin (19) nach Leobersdorf (Bezirk Baden) gebracht – und umgebracht.

Ihm sei nicht klar gewesen, dass die 19-Jährige, die durch ihren Freund in die Mafia-Geschäfte der "Snake Heads" eingeweiht war, zum Tode verurteilt worden war. Der Frau wurde im Gebüsch mit einer Axt der Kopf abgetrennt. Obwohl am Tatort anwesend, soll er von ihrem Tod erst am nächsten Tag erfahren haben.

Urteil gesprochen

Am Mittwochvormittag wurde am "Landl" die Rolle des Angeklagten beim Doppelmord vor 18 Jahren neu verhandelt, das Schwurgericht war völlig neu zusammengesetzt. Jetzt wurde der Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(bai)