Österreich

Chorherr-Affäre: Klage und ergänzende Strafanzeige

Heute Redaktion
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Grünen-Planungssprecher Christoph Chorherr steht arg in der Kritik.
Grünen-Planungssprecher Christoph Chorherr steht arg in der Kritik.
Bild: Denise Auer

Nachdem Chorherr Klagen gegen die "unhaltbaren Vorwürfe" ankündigte, will nun auch einer seiner Großspender klagen. Auch die Gegenseite lässt nicht locker.

Seit Tagen steht der grüne Planungssprecher Christoph Chorherr im Zentrum einer mutmaßlichen Spendenaffäre. Wie berichtet, soll der Verein für nachhaltige und soziale Architektur "s2arch_social and sustainable architecture" des grünen Gemeinderats und Planungssprechers Christoph Chorherr Hunderttausende Euro an Spenden von mehreren Immobilieninvestoren erhalten haben. Das sei mit seiner Arbeit als Planungssprecher nicht vereinbar. Es bestehe der Verdacht auf Amtsmissbrauch und verbotene Geschenkannahme, so Kritiker.

Chorherr weißt alle Anschuldigungen von sich, will mit der Staatsanwaltschaft kooperieren – und kündigte am Montag an, rechtlich gegen die Vorwürfe vorzugehen.

Großspender kündigt rechtliche Schritte an

Das plant nun auch Willi Hemetsberger, einer der Großspender des Projekts. Hemetsberger weise die "absurden Anschuldigungen", die in einer Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen einer Pressekonferenz unter anderen von Markus Landerer (Initiative Denkmalschutz) und Wolfgang List (List Rechtsanwalts GmbH) "in den Raum gestellt wurden, auf das Schärfste zurück", hieß es in einer Stellungnahme seines Unternehmens "Ithuba Capital AG" am Dienstag. "Die Ithuba Capital AG ist kein Immobilieninvestor und hatte und hat keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen am Heumarkt-Projekt noch an anderen Immobilienprojekten in Wien."

Chorherr-Gegner erstatteten ergänzende Strafanzeige

Aber auch die angesprochenen Landerer und List lassen nicht locker. Dienstagvormittag gaben sie bekannt, "eine ergänzende Strafanzeige mit weiteren strafrechtlich relevanten Sachverhalten" an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übergeben zu haben.

"Die Fibel zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 stellt auf S.64 klar (www.justiz.gv.at): Die als gemeinnützige Zuwendungen deklarierten "Spenden" an Christoph Chorherr liegen außerhalb des satzungsgemäßen Unternehmenszwecks der Spender. In diesem Fall ist Gemeinnützigkeit der Zuwendungen nur dann gegeben, wenn die Zuwendung an eine anerkannte gemeinnützige Organisation erfolgt. Die S2arch (Ithuba) ist zwar ein anerkannter gemeinnütziger Verein, aber Christoph Chorherr ist einerseits Amtsträger und hat weiters aufgrund seiner Position als Obmann des Vereins faktische Macht bzw. bestimmenden Einfluss über die Mittelverwendung. Der Verdacht strafbarer Handlungen erhärtet sich durch die Fibel zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012. Daran können auch Rundumschläge und Versuche die List Rechtsanwalts GmbH und Initiative Denkmalschutz anzupatzen, nichts ändern", heißt es in einer Aussendung des Anwalts Wolfgang List am Dienstag. (Red)