Österreich

Club-Disco darf keine Musik spielen

Heute Redaktion
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Eine Discothek in Niederösterreich kämpft derzeit mit ihrer Existenz wegen einer Privatklage der AKM: Der Club-Betreiber hatte keine Beiträge an den Urheberwächter gezahlt.

Die AKM (steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger), die Musiknutzern gegen Bezahlung die erforderliche Lizenz erteilt, um Musik öffentlich aufführen zu dürfen, ahndet ausstehende Beiträge mit einem Musikverbot.

Das geschah jetzt auch im Fall einer Kremser Disco: Johannes B. (28), Geschäftsführer der Kremser Clubdisco Estate, hatte verabsäumt, die Beträge zu bezahlen und wurde deshalb von der AKM mit einem Musikverbot bestraft. Weil er das aber nicht einhielt, klagte ihn die Musikgesellschaft wegen Verstoßes nach dem Urhebergesetz, nachdem ein Kontrollor anonym Anzeige erstattete. 

Der Discobetreiber muss laut NÖN mit einer Geldstarfe von 800 Euro oder 20 Tagen Arrest  rechnen.

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