Österreich

Corona als "Waffe": Nachbar starb, Frau wird angeklagt

Eine infizierte 53-Jährige soll die Quarantäne ignoriert haben. Ein Nachbar erkrankte an Corona und starb. Nun muss die Kärntnerin vor Gericht.

Christine Ziechert
Der 69-Jährige starb im Krankenhaus an den Corona-Folgen (Symbolbild).
Der 69-Jährige starb im Krankenhaus an den Corona-Folgen (Symbolbild).
Getty Images / iStock / Morsa Images

Ein in Österreich einzigartiger Fall wird am 23. Februar am Landesgericht Klagenfurt verhandelt. Eine Kärntnerin (53) soll Corona als "Waffe" benutzt haben, weil sie die Quarantäne missachtet hatte und so einen Nachbarn (69) angesteckt haben soll. Nun wird ihr fahrlässige Tötung und vorsätzliche Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten vorgeworfen, berichtet die "Kleine Zeitung".

Die 53-Jährige infizierte sich im Dezember 2021 mit Corona. Nach einem positiven Test erhielt die Frau einen Absonderungsbescheid. Trotzdem verließ die Kärntnerin wiederholt ihre Wohnung, hielt sich im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses oder im Frein auf. 

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    Denise Auer

    Mann steckte sich vermutlich im Stiegenhaus an

    Nachbarn beschwerten sich bei der Gesundheitsbehörde, die Polizei wurde eingeschaltet. Wenig später erkrankte ein Pensionist (69), der im selben Haus wie die Frau lebte, ebenfalls an Corona. Vermutlich hatte sich der Mann im gemeinsam benutzten Stiegenhaus angesteckt.

    Der Gesundheitszustand des 69-Jährigen verschlechterte sich, er musste schließlich ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dort starb er im Jänner 2022 an den Folgen seiner Corona-Erkrankung. Die Behörden informierten die Staatsanwaltschaft, diese leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

    Coronavirus-Stamm stammte von Nachbarin

    Ein mit einem Gutachten beauftragter Virologe kam zu dem Schluss, dass der Coronavirus-Stamm, der beim 69-Jährigen festgestellt wurde, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von seiner Nachbarin stammt, erklärt Staatsanwaltschafts-Sprecherin Tina Frimmel-Hesse der "Kleinen Zeitung". Demnach besteht laut dem Virologen zwischen der Erkrankung der Frau und dem Tod des Pensionisten ein unmittelbarer und klar zuordenbarer Zusammenhang.

    Am 23. Februar muss sich die 53-Jährige (für sie gilt die Unschuldsvermutung) daher u.a. wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Frau drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.