Niederösterreich

Corona-Diktat! Lokalbesuch war 3 Jahre Fall für Gericht

Ein Mal in ihrem Leben hatte eine 86-Jährige 2020 noch Linsen bei ihrem Stammheurigen essen wollen. Dafür wurde jetzt fast drei Jahre prozessiert.

Der Prozess fand am Gericht in Wr. Neustadt statt - erstreckte sich dann über 2 Jahre lang
Der Prozess fand am Gericht in Wr. Neustadt statt - erstreckte sich dann über 2 Jahre lang
Heute

Im September 2020 war eine Niederösterreicherin (damals 54 Jahre alt) an Corona erkrankt. Ihre besorgte Mutter (damals 86; mittlerweile verstorben, Anm.) hatte Angst, auch an Covid-19 zu erkranken und zu sterben. Ihr „letzter“ Wunsch: Einmal noch Linsen beim Lieblingsheurigen in Niederösterreich – die Tochter erfüllte die Bitte gerne und ging mit der betagten Frau ins Stammlokal.

Beim Contract Tracing machte die 54-Jährige nur wahrheitsgetreue Angaben, erst drei Tage später kam erst der Absonderungsbescheid. Aber: In der Folge wurden Mutter und Tochter wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angezeigt.

Was dann folgte war ein bemerkenswerter, gerichtlicher Spießrutenlauf: Denn der Prozess im Jänner 2021 am Landesgericht Wr. Neustadt wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung wurde zunächst vertagt auf Februar und erst im September 2021 erfolgte schließlich ein Freispruch für die 54-Jährige, die Mutter war in der Zwischenzeit verstorben. Anwalt Anton-Alexander Havlik meinte damals dazu: „Die Tochter hatte zum Zeitpunkt des Lokalbesuches keinen Absonderungsbescheid. Und der CT-Wert war 34 (Anm.: über 30 nicht infektiös), somit galt sie als nicht infektiös.“

Von OLG zu OGH

Nur die Staatswaltschaft Wiener Neustadt legte Berufung ein, der Fall wanderte schließlich zum Oberlandesgericht Wien. Das OLG gab der Berufung statt, Anwalt Havlik regte indes eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob schließlich das Urteil des OLG auf, somit musste ein anderer OLG-Senat über die "Linsen-Causa" entscheiden.

Diesmal wurde ein Gutachter beauftragt, der Experte meinte: "Es gab zum Zeitpunkt des Heurigenbesuches keine Ansteckungsgefahr." Erst jetzt, am Montag, 24. April, also 2 Jahre und knapp 8 Monate nach dem Heurigenbesuch und 2 Jahre und 3 Monate nach dem ersten Prozesstag zog die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurück. Somit ist die Sache gegessen.

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Anton-Alexander Havlik vertritt den Medizinstudenten