Vorarlberg

Corona-Gegner wollen Polizei mit "Fortbildung" narren

Rund 30 Corona-Gegner hatten sich in einer ehemaligen Fabrik versammelt. Als die Polizei anrückte, hatte der Organisator eine skurrile Ausrede parat.

Roman Palman
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Polizeikontrolle der Corona-Vorschriften in Zell am See. Archivbild
Polizeikontrolle der Corona-Vorschriften in Zell am See. Archivbild
Stefanie Oberhauser / EXPA / picturedesk.com

Wie die Vorarlberger Polizei am heutigen Donnerstag mitteilt, musste bereits am Samstag (6. März) eine illegale Corona-Party in der Bodensee-Gemeinde Höchst aufgelöst werden. Gegen 17.30 Uhr wurden Beamte über eine Veranstaltung in einem ehemaligen Fabriksgebäude informiert.

Als die Beamten dort eintrafen, trafen sie rund 30 Personen an, die allesamt keine Maske trugen und auch den geforderten Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht einhielten. "Offensichtlich handelte es sich um ein Treffen von Gegnern der Corona-Maßnahmen", so die Exekutive in ihrem Bericht.

Zutritt verwehrt

Da der Veranstaltungsleiter den einschreitenden Beamten den Zutritt zuerst habe verwehren wollen und sich auch sonst nicht kooperativ gezeigt habe, sei die Gesundheitsbehörde über das bunte Treiben informiert. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ordnete daraufhin eine Identitätsfeststellung aller Beteiligten an.

Auch Deutsche dabei

Bei der anschließenden Kontrolle durch mehrere Polizeistreifen sollen sich auch die Veranstaltungsteilnehmer, sie kamen überwiegend aus Deutschland und Innerösterreich, äußerst unkooperativ verhalten haben. Sie sollen die einschreitenden Polizeibeamten gefilmt haben und nur widerwillig bereit gewesen sein, sich auszuweisen. Drei besonders unkooperative Personen wurde eine vorläufige Festnahme ausgesprochen, diese konnte aber nach erfolgter Identitätsfeststellung wieder aufgehoben werden.

"Berufliche Weiterbildungsveranstaltung"

Die laut Organisator "berufliche Weiterbildungsveranstaltung" wurde schließlich von der Polizei beendet und die Teilnehmer verließen das Gelände. Alle mutmaßlichen Corona-Gegner wurden wegen Übertretungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz bzw. nach der Covid-19-Einreiseverordnung angezeigt.

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