Niederösterreich

Corona-Glöckner mit Wohnmobil missbrauchte junge Buben

Ein Angehöriger einer Schweizer Protestbewegung verging sich in Österreich an Minderjährigen. Der Mann wurde verurteilt, muss aber nicht in Haft.

Clemens Pilz
Der Verurteilte (nicht abgebildet) war Mitglied der sogenannten "Freiheitstrychler", die hier bei einer Demonstration in Wien zu sehen sind.
Der Verurteilte (nicht abgebildet) war Mitglied der sogenannten "Freiheitstrychler", die hier bei einer Demonstration in Wien zu sehen sind.
Denise Auer

Sie nahmen ihren Ursprung in der Schweiz, wurden zuletzt aber auch immer öfter auf Corona-Demonstrationen in Österreich gesichtet: Die sogenannten "Freiheitstrychler". Die Angehörigen dieser skurrilen Protestbewegung kleiden sich in weiße Hemden und laufen als Symbol des "Widerstands" gegen Corona-Maßnahmen mit Kuhglocken auf den Schultern durch die Gegend. Nun geriet die Bewegung in Erklärungsnot: Ein Mann, der die "Freiheitstrychler" auch in Österreich etablieren sollte und dabei von hochrangigen Mitgliedern unterstützt wurde, wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt. 

Buben missbraucht und erpresst

Der Anfang-20-Jährige, der in einem Wohnmobil hauste, missbrauchte laut Anklageschrift zwischen November und Dezember 2021 einen 12-Jährigen mindestens dreimal in einem Hotelzimmer sexuell und drohte dem Kind, Videos und Fotos davon zu veröffentlichen. Über WhatsApp-Chats brachte der Mann zudem drei weitere Buben in Österreich dazu, geschlechtliche Handlungen an sich selber vorzunehmen und ihm Fotos und Videos davon zu senden. Das jüngste Opfer war knapp zehn Jahre alt.

Vor Gericht in Krems (NÖ) sprach die Staatsanwaltschaft Mitte Jänner von Hunderten Missbrauchsvideos und -fotos mit 8- bis 12-Jährigen, die man auf Laptop und Handys des geständigen "Trychlers" gefunden habe. Er habe auch heimlich auf Schultoiletten Buben beim Urinieren gefilmt. Schon vor seiner Zeit als Trychler war der Angeklagte wegen seiner Schizophrenie in der Schweiz behandelt worden. Auch der Gutachter in Österreich attestierte ihm nun eine paranoide Schizophrenie mit ausgeprägter Wahnbildung.

Bedingte Einweisung in Anstalt

Das Gericht in Krems ordnete daher vergangene Woche nicht rechtskräftig eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Da diese Maßnahme bedingt ausgesprochen wurde, darf der Mann auf eigenen Wunsch in der Schweiz therapiert werden und muss nicht hinter Schloss und Riegel. Das Gericht verlangt während einer 10-jährigen Probezeit den Nachweis einer regelmäßigen Depotmedikation und einer Psychotherapie. Zudem gibt es ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen, berichtet der Schweizer "Tagesanzeiger".

Die "Freiheitstrychler" distanzierten sich unterdessen von ihrem ehemaligen Mitglied.