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Corona-Hilfen können ab Montag beantragt werden

Finanzminister Gernot Blümel und Vizekanzler Werner Kogler gaben am Montag neue Infos über die Corona-Hilfen in der Wirtschaft bekannt.

Heute Redaktion
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Gernot Blümel
Gernot Blümel
picturedesk.com

Am Wochenende hat die Regierung bekanntgegeben, dass einige Wirtschaftshilfen verlängert werden. So sollen etwa Steuerzahlungen bis März 2021 gestundet werden können. Und die für Speisen und Getränke herabgesetzte Mehrwertsteuer von fünf Prozent soll bis Ende nächsten Jahres gelten.

Fixkostenzuschuss Zwei

Außerdem kann ab Montag der von vielen Unternehmen lang erwartete Fixkostenzuschuss Zwei beantragt werden. Dieser gilt ab einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent und kann bis zu 100 Prozent der Kosten decken. Bis zu 800.000 Euro sind möglich, später sollen es sogar bis zu drei Millionen sein. Weiters können der Handel und andere Branchen ab Montag den Lockdown-Umsatzersatz beantragen.

Vizekanzler Werner Kogler sprach von "außergewöhnlichen Maßnahmen." "Wirtschaftshilfen sind auch Beschäftigungshilfen. Es geht um Arbeitsplätze", so Kogler. Alle Anträge können über FinanzOnline eingereicht werden.

Hilfe vor allem für kleinere und mittlere Betriebe 

Der Fixkostenzuschuss Zwei sei laut dem Vizekanzler großzügiger und umfasse eine längere Periode. Er soll vor allem den kleineren und mittleren Betrieben helfen. Der Umsatzersatz wurde auf den Handel ausgeweitet. Dieser habe sich in der Gastronomie und in der Hotellerie bereits bewährt.

Beim Fixkostenzuschuss Eins sind nach Angaben von Finanzminister Blümel 42.000 Anträge mit rund 600 Millionen Euro eingelangt. 330 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt.

Dieser Fixkostenzuschuss Zwei ist ab Montag beantragbar. Darin werden Abschreibungen, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb, sowie frustrierte Aufwendungen berücksichtigt. Das ist insbesondere für Reisebüros und Veranstalter wichtig, weil hier bereits geleistete Vorleistungen anteilig ersetzt werden.

Deutschland und Österreich die ersten EU-Länder

Abgegolten werden Fixkosten in der Höhe des tatsächlichen Umsatzentganges, im Gegenzug müssen bereits erhaltene Hilfen wie 100%-Garantien abgezogen werden. Der Fixkostenzuschuss Zwei kann für einen mehr als dreimal so langen Zeitraum wie der Fixkostenzuschuss I, nämlich max. 9,5 statt drei Monate beantragt werden. Für Kleinst-Unternehmen bis 120.000 Euro Jahresumsatz gibt es die Möglichkeit für Pauschalierungen. Diese Unternehmen können auch ohne Steuerberater beantragen. Auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkosten-Zuschuss ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.

"Österreich und Deutschland sind die ersten und einzigen Länder in der EU, die bereits eine Genehmigung für dieses neue Schema bekommen haben", betonte Blümel. Er hatte sich ursprünglich einen Wert von fünf Millionen Euro gewünscht. Das war auch Grund für den vor allem während des Wien-Wahlkampfs vorherrschenden Schlagabtausch mit EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager.

Möglich sei die neue Hilfe jetzt, da sie mit der Arbeitsweise der EU vereinbar sei, so die Kommission, da es um Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von dem gemeinsamen europäischen Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedsstaats gehe.

Drei Kriterien im Handel

Auch der Umsatzersatz im Lockdown ist ab Montag beantragbar. Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker bekommen für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt.

Beim Umsatzersatz im Handel mussten Änderungen vorgenommen werden, um eine möglichst gerechte Lösung zu finden. Es wurden dabei drei Kriterien definiert: Der Rohertrag der jeweiligen Branche, Aufholeffekte für die Zeit nach dem Lockdown und die Verderblichkeit der Ware.

Ein Blumengeschäft bekommt demnach 60 Prozent rückerstattet. Bei Metallwaren sind es etwa 40 Prozent und der Fahrzeughandel kann bis zu 20 Prozent in Anspruch nehmen.

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