Kärnten

Corona-Kranke ohne Maske im Supermarkt, nun droht Haft

Eine Klagenfurterin verstieß trotz Corona-Erkrankung gegen die Quarantäne-Verordnung und muss sich nun vor Gericht verantworten.

Heute Redaktion
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Eine Kärntnerin besuchte trotz Quarantäne einen Supermarkt (Symbolbild).
Eine Kärntnerin besuchte trotz Quarantäne einen Supermarkt (Symbolbild).
picturedesk.com

Wegen Verstößen gegen die Heimquarantäne hat es in Kärnten bereits 124 Anzeigen gegeben. Am Mittwoch steht erstmals eine 49-jährige Klagenfurterin vor Gericht. Der Frau wird vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vorgeworfen. Sie habe bewusst gegen die Quarantäne-Auflagen verstoßen.

Einzahlung bei der Poststelle ohne Mund-Nasen-Schutz

Die Kärntnerin soll im April trotz Corona-Erkrankung ihre Wohnung verlassen und einen Supermarkt besucht haben. Bei der dortigen Poststelle tätigte sie bei einer Mitarbeiterin auch eine Einzahlung, obwohl sie wusste, dass sie infiziert war. Auch trug die Frau keinen Mund-Nasen-Schutz.

Als Mitarbeiter der Behörde bei ihrer Wohnungstüre läuteten, war sie nicht zu Hause. Daraufhin wurde die Frau angezeigt und muss sich deshalb vor Gericht verantworten. Bei einer Verurteilung droht ihr eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Viele Anzeigen in Kärnten

Die 49-Jährige ist nicht die einzige Kärntnerin, die gegen Quarantäne-Auflagen verstoßen hat. Die meisten Anzeigen gab es in Villach (48), gefolgt von Klagenfurt (25) und Spittal an der Drau (24). Auch in anderen Bundesländern wurden solche Vorfälle bekannt.

Eine 35-jährige Oberösterreicherin ging mit Corona-Erkrankung spazieren, sie muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten, "Heute" berichtete.

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