Als Teil der Corona-Hilfspakete war es privaten Haushalten und Kleinfirmen seit April per Gesetz möglich, ihr Stundungsrecht zu beanspruchen. Diese Regelung endet am Sonntag – mit 1. Februar laufen Kreditraten wieder weiter wie zuvor. Die Kreditwirtschaft sagt, dass die gestundeten Summen der letzten zehn Monate jedoch nicht auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen. Die rückzahlungsfreien Monate werden an die vereinbarte Laufzeit des Kreditvertrags angehängt.
In Deutschland war das schon vergangenen Juni, also nach nur drei Monaten, der Fall. Politiker und Regulatoren sahen diese Maßnahme nur als temporären Schirm. Schuldnerberatungen raten in Finanznöten steckenden Kreditnehmern zu bilateralen Stundungsabkommen mit ihren Banken. Niemand müsse sich fürchten, so die Kreditwirtschaft. Wo es sich nicht ausgeht, kann man vom gesetzlichen in ein neues "privates" Moratorium wechseln.