Oberösterreich

Corona-Regeln: Wer sie missachtet, zahlt 25 Euro

Seit heute gelten sie in Oberösterreich: die neuen, alten Corona-Regeln. Und das gilt es zu beachten.

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Maskenpflicht und Abstandsregeln: Seit heute sind sie in Oberösterreich wieder strenger.
Maskenpflicht und Abstandsregeln: Seit heute sind sie in Oberösterreich wieder strenger.
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Weil die Zahlen auch weiterhin kontinuierlich steigen – alleine von Mittwoch auf Donnerstag gab es 45 Neuinfektionen (die meisten in ganz Österreich) –, gelten seit heute in Oberösterreich wieder die verschäften Corona-Regeln. Aber was heißt das genau? Wir klären auf:

Das Betreten von öffentlich zugänglichen Orten in geschlossenen Räumen ist nur noch mit einem Mund- und Nasenschutz erlaubt. Das betrifft insbesondere Kunden-, Besuchs- und Wartebereiche.

Damit gemeint sind beispielsweise:

- die Kundenbereiche der Handelsbetriebe, Einkaufszentren, Markthallen, Banken, Sparkassen, Versicherungen,

- die Fahrgastbereiche der Bahnhöfe

- die Besucherinnen- und Besucher-Bereiche von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven samt deren Lesebereich

- sowie von sonstigen Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Sportstudios oder Hallenbäder,

- sämtliche Amtsgebäude des Landes Oberösterreich und der Städte und Gemeinden,

 - aber auch Räume von Einrichtungen zur Religionsausübung und Indoor-Sportstätten

In der Gastronomie gilt in Oberösterreich im Besonderen:

- In geschlossenen Räumen besteht eine Mund- und Nasen-Schutz-Pflicht für Gäste und Mitarbeiter/innen. Der MNS darf lediglich beim Sitzen am Tisch abgenommen werden. Bis zu zehn Erwachsene dürfen am Tisch sitzen, zuzüglich minderjährige Kinder.

- Auch in Gastgärten ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend – mit Ausnahme beim Aufenthalt am Tisch.

- Eine freiwillige Gästeregistrierung wird dringend empfohlen, um bei einem eventuell auftretenden Covid-19-Fall eine rasche Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Die Daten (eine Kontaktperson pro Haushalt) dürfen lediglich an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden.

25 Euro Strafe bei Vergehen

Die Regelungen gelten bis auf Weiteres. Ein Vergehen wird mit einer Organstrafverfügung von 25 Euro geahndet. Die Polizei kontrolliert schon seit einigen Tagen strenger. Bis Mittwoch (8 Uhr) gab es 23 Abmahnungen mehr, als in der Woche zuvor. Seit dieser Woche ist auch die Zahl der Anzeigen massiv gestiegen. Waren es bis zur Vorwoche bescheidene 11, waren es bis zum gestrigen Mittwoch schon 37 (also ein Plus von 26).