Wien
Corona-Sünder bleiben in Wien jetzt straffrei
Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen waren rechtswidrig, urteilt der Verfassungsgerichtshofs. Strafen soll es darum vorerst keine geben.
Am Mittwoch entschied das Höchstgericht, dass Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen rechtswidrig waren. Betroffen sind das allgemeine Ausgangsverbot, das während der Corona-Hochphase seitens der Bundesregierung verordnet wurde, sowie die teilweise Geschäftsöffnung ab 14. April. Beides sei nicht verfassungskonform, so der VfGH.
Laut einem internen E-Mail, das der APA vorliegt, will die Polizei Wien nun vorerst Organstrafmandate oder Anzeigen bei Verstößen aussetzen. Aufgrund des Entscheids sei eine "neue Bewertung der Strafbarkeit bei der Übertretung der angeordneten Schutzmaßnahmen (z. B. 'Abstandsregel' und 'Mund-Nasen-Schutz') eingeleitet worden", heißt es in dem von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl gezeichneten Schreiben.
Noch keine Bestätigung
Bestätigt wurde dies aber weder seitens der Landespolizeidirektion noch durch das Innenministerium. FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp fordert die sofortige Aufhebung der Strafen, auch Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) spricht sich auf Facebook für eine Generalamnestie aus. Und widerspricht damit seinem Chef: Denn Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte eben diese am Mittwoch noch explizit ausgeschlossen.