Politik

Corona-Testverweigerer können nicht abgeschoben werden

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl warnt offenbar davor, dass Schubhäftlinge ohne Corona-Test nicht außer Landes gebracht werden können.

Roman Palman
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Ein brisanter Aktenvermerk wirft viele Fragen auf. Wie die "Kronen Zeitung" am Samstag unter Berufung auf ein internes Papier des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl berichtet, dürfte es derzeit nicht möglich sein, Corona-Testverweigerer außer Landes zu bringen.

Aus dem Aktenvermerk soll hervorgehen, dass laut Europäischer Menschenrechtskonvention PCR-Tests nur unter Mitwirkung und im Einvernehmen mit dem Betroffenen durchgeführt werden können. Demnach wurde eine Testung einen Eingriff in die "körperliche Integrität" darstellen.

Freiheit statt Abschiebung?

Die Crux an der Sache: Viele Länder haben aufgrund der Pandemie-Situation die Einreise stark reglementiert. Wer keinen negativen Corona-Test aus den letzten Tagen vorweisen kann, darf nicht hinein – und somit auch nicht aus Österreich abgeschoben werden.

In Folge muss das Bundesamt im Einzelfall überprüfen, ob bei der betroffenen Person eine Anhaltung in Schubhaft möglich ist. Falls nicht, so "ist die Person aus der Anhaltung zu entlassen", zitiert die "Krone" weiter aus dem Dokument.

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

"Demütigung"

Für FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz ist so eine Gesetzeslage nicht hinnehmbar: "Während ein Corona-Test bei Illegalen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt, werden Österreicher gezwungen, einen Test durchzuführen, wenn sie etwa Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder ihren Job behalten wollen. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung".