Politik

Corona-Verdacht: So müssen Schulen handeln

Das Bildungsministerium hat nun eine Anweisung für Corona-Verdachtsfälle in Schulen veröffentlicht.

Heute Redaktion
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Nachdem am Mittwoch ein Gymnasium in der Josefstadt kurzfristig aufgrund eines Corona-Verdachtsfalls abgeriegelt wurde, hat das Bildungsministerium nun reagiert.

Am Freitag wurde eine Checkliste mit strikten Anweisungen veröffentlicht. Die Handlungsanweisung unterscheidet sich je nachdem, ob sich die Betroffenen an der Schule befinden oder nicht.

Das ist jetzt zu tun, wenn der Verdacht auf eine Covid-19-Infizierung besteht:

Falls der dringende Verdacht besteht, dass eine Person, die sich in der Schule befindet, erkrankt ist, hat der Direktor zunächst den Schularzt zu informieren.

Dieser muss den Verdacht den zuständigen Gesundheitsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Amtsarzt) melden. Danach ist die Bildungsdirektion zu informieren und - falls es sich beim eventuell Erkrankten um einen Schüler handelt - die Erziehungsberechtigten.

Bis zum Eintreffen der Ärzte soll die betroffene Person in einem isolierten Raum untergebracht werden. Bis dahin darf niemand das Gebäude verlassen.

Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden angeordnet. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen ebenfalls auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.

Die Schulleitung muss den Fall dokumentieren und alle Kontaktpersonen erfassen. Diese Informationen werden an die Bildungsdirektion übermittelt.

Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.