Wirtschaft

Coronavirus: Muss ich jetzt nicht mehr zur Arbeit?

Heute Redaktion
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Mit den Quarantäne-Maßnahmen der Regierung und den Schul-Schließungen fragen sich viele Arbeitnehmer, welche Rechte und Pflichten sie jetzt gegenüber dem Arbeitgeber haben.

Die Coronavirus-Epidemie in Österreich sorgt bei den Menschen für Unbehagen. Die Regierung versucht den Ausbruch mit verschiedenen Maßnahmen wie Schulschließungen einzudämmen.

Darf ich jetzt einfach daheimbleiben? Und krieg ich mein Gehalt weiterhin gezahlt, wenn mich mein Chef heimschickt? Diese und ähnliche Fragen stellen sich jetzt viele Arbeitnehmer. Die Arbeiterkammer hat die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen beantwortet.

Habe ich einen Anspruch auf Dienstfreistellung, wenn die Schule oder der Kindergarten meiner Kinder schließt?

Während die notwendige Betreuung eines sonst unbeaufsichtigten Kindes, also das Fernbleiben von der Arbeit, keinen Entlassungsgrund darstellt, ist die Dauer der hierfür gebührenden Entgeltfortzahlung nicht abschließend geklärt. Dieser Anspruch muss im Einzelfall geprüft werden. Eine besondere Rolle spielt dabei einerseits das Alter des Kindes und auch, ob es anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt. Wenn es für das Kind anderweitige Betreuungsmöglichkeiten gibt, musst du diese, wenn möglich, nutzen.

Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben?

Nein. Sprich mit deinem Chef oder deiner Chefin. Denn grundsätzlich sollte die Anwesenheitspflicht im Betrieb zwischen dir und deinem Arbeitgeber vereinbart werden.

Was tue ich, wenn eine Quarantäne über meine Firma, mein Wohngebiet oder über mich verhängt wird, weil vielleicht Ansteckungsgefahr besteht?

Eine Quarantäne über eine Person, eine Arbeitsstätte oder einen Betrieb wird von den Gesundheitsbehörden verhängt. Es können auch ganze Gebiete abgesperrt werden. Dies ist beispielsweise aktuell in Norditalien der Fall, aber derzeit nicht in Österreich.

Wenn du in einer Sperrzone wohnst und du diese zum Antritt deiner Arbeit verlassen müsstest, ist das ein Dienstverhinderungsgrund. Du darfst eine solche Sperrzone nicht verlassen. In diesem Fall solltest du sofort Ihre Firma kontaktieren, um diese Dienstverhinderung mitzuteilen.

Auch wenn sich deine Firma in einer Sperrzone befindet, du aber außerhalb der Sperrzone wohnst, darfst du nicht arbeiten gehen. Auch dann musst du mit deiner Firma Kontakt aufnehmen, um diese Verhinderung mitzuteilen.

Darf mich mein Arbeitgeber einseitig nach Hause schicken?

Grundsätzlich steht es deinem Chef frei, dich nach Hause zu schicken, auch wenn du nicht krank bist. Dann handelt es sich hierbei üblicherweise um eine "Dienstfreistellung", nicht um einen Krankenstand. Gesunde Arbeitnehmer müssen deshalb nicht für die Dauer der Freistellung eine Krankenstandsbestätigung einholen. Wenn dich der Chef nach Hause schickt, ohne dass eine Quarantäne verhängt wurde, muss die Firma dein Entgelt weiterzahlen.

Bekomme ich weiterhin mein Arbeitsentgelt, wenn ich wegen einer Quarantäne nicht arbeiten kann?

Ja. Wenn du wegen einer Quarantäne aufgrund des Coronavirus nicht arbeiten kannst, muss der Arbeitgeber dein Entgelt weiterzahlen. Die Firma bekommt diese Kosten dann entsprechend ersetzt. Denn das Coronavirus wurde inzwischen in die Liste der anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten aufgenommen. Die Bundesregierung hat inzwischen bestätigt, dass eine Entgeltfortzahlung abgesichert ist. Dieser Anspruch gilt auch für freie Dienstnehmer.

Darf mein Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen?

Ja, wenn es eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits gibt. Auch wenn in deinem Arbeitsvertrag eine sogenannte Versetzungsklausel steht, nach der die Firma dich einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzen kann. Wenn dies nicht so ist, gilt ein Home-Office als Verlegung des Arbeitsortes und muss zwischen dir und der Firma gemeinsam vereinbart werden. Um weitere Ansteckungen zu vermeiden empfiehlt die Arbeiterkammer: Es sind besondere Umstände. Einige dich mit deiner Firma. Die Firma sollte dann auch dafür sorgen, dass du die nötige Technik zur Verfügung hast.

Welche innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen kann ich von meiner Firma erwarten?

Ihre Firma hat eine Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das heißt: Die Firma muss zweckmäßige Schutzmaßnahmen treffen, um eine Ansteckung ihrer Beschäftigten möglichst zu vermeiden. Das kann eine leicht zugängliche Möglichkeit zur Desinfektion sein, Hygieneempfehlungen für die Beschäftigten oder eine vorausschauende, die Ansteckungsgefahren mitbedenkende Planung von Dienstreisen. Viele Firmen etwa reduzieren derzeit Dienstreisen deutlich.

Muss mir meine Firma Schutzmasken zur Verfügung stellen?

In der Regel nicht, außer in Sonderfällen, etwa bei der Arbeit in Spitälern oder bei Dienstreisen in Risikogebiete. Die Sinnhaftigkeit von Schutzmasken ist im Übrigen umstritten. Die ABC-Abwehrschule des österreichischen Bundesheers berät betroffene Betriebe über zielführende Maßnahmen zur Risikobekämpfung.

Darf ich während der Arbeit eigenmächtig eine Schutzmaske aufsetzen?

Das kommt darauf an, ob im Betrieb oder im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Wenn es keine erhöhte Ansteckungsgefahr gibt, darf dein Arbeitgeber dir das Tragen von Schutzmasken im Betrieb verbieten. Dies folgt aus einer Abwägung zwischen der allgemeinen Fürsorgepflicht und dem Interesse des Arbeitgebers, Kundinnen und Kunden nicht etwa durch das Tragen einer Schutzmaske zu verschrecken.

Bitte bedenke auch: In vielen Fällen hilft das Tragen von Schutzmasken nicht. Dies ist aber eine schwierige Interessensabwägung, die sich auch je nach Entwicklung der Lage ändern kann und je nach Einzelfall beurteilt werden muss.

Darf ich den Antritt einer Dienstreise in möglicherweise gefährdete Gebiete ablehnen?

Ja, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine Dienstreise ablehnen, wenn durch eine solche Reise ihre Gesundheit überdurchschnittlich stark gefährdet wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine Reisewarnung des Außenministeriums besteht. Diese können sich in der aktuellen Lage schnell ändern. Du findest die aktuellen Reisewarnungen auf den Internetseiten des Außenministeriums.

… und eine Dienstreise zu anderen Orten?

Eine Dienstreise zu anderen Orten können Arbeitnehmer nur dann ablehnen, wenn zu befürchten ist, dass am Reiseort eine besonders hohe Ansteckungsgefahr besteht. Auch wenn du schon eine Vorerkrankung hattest, die auf eine höhere Gesundheitsgefährdung hinweist, solltest du das bekanntgeben.

Wenn zum Reiseort keine ausdrückliche Reisewarnung vorliegt, musst du aber grundsätzlich eine Weisung zum Antritt einer Dienstreise auch während einer allfälligen Epidemie befolgen. Im Einzelfall entscheidet über deine medizinische Gefährdung (z.B. bei chronischen Erkrankungen) dein betreuender Arzt.

Wenn du um Ihre Gesundheit fürchtest: Sprich mit deinem Arzt und mit deiner Firma, ob es nicht Alternativen zu einer solchen Dienstreise gibt. Viele Firmen nutzen stattdessen Video- oder Telefonkonferenzen.

Was gilt für Zivildiener?

Der Zivildienst ist kein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne. Deshalb gelten für Zivildiener die arbeitsrechtlichen Grundsätze nicht. Das Zivildienstgesetz regelt den "Dienstort" auch nicht eindeutig – der Zivildiener hat sich sämtlichen Weisungen zu unterwerfen, die eine ordnungsgemäße Ausübung der zugewiesenen Pflichten ermöglichen. Diese Weisungen erfolgen seitens der zugewiesenen Einrichtung und in Absprache mit der Zivildienstserviceagentur.