Reisen

Coronavirus: Was passiert, wenn ich im Urlaub erkranke?

Seit Dienstag können die Österreicher wieder in 31 Länder reisen. Doch es besteht weiter ein hohes Sicherheitsrisiko. Was das für den Urlaub bedeutet.

Christine Scharfetter
Teilen
Eine Reise ans Meer kann heuer ein gewisses Risiko bergen.
Eine Reise ans Meer kann heuer ein gewisses Risiko bergen.
istock

Trotz geöffneter Grenzen wurden sämtliche europäische Länder vom Außenministerium auf Stufe 4 gesetzt. Damit gilt ein "hohes Sicherheitsrisiko". Außerdem rät das Außenministerium weiterhin von nicht notwendigen Reisen ab. Aber was bedeutet das jetzt für den Urlaub und wann muss ich wirklich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen?

Während AK-Arbeitsrechtsexperte Alexander Tomanek am Dienstag im Ö1-Morgenjournal sogar noch von einer möglichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sprach, relativierte er dies im Gespräch mit der "Heute":

Alleine die Ansteckung während einer Reise in ein anderes Land würde für ein Aussetzen der Entgeltzahlung nicht ausreichen, schließlich sind die Zahlen in diesen Ländern jenen in Österreich ähnlich. Entscheidend sei also, ob sich der Arbeitnehmer dort aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens angesteckt habe.

"Die Rechtslage besagt klar, dass selbstverschuldete Dienstverhinderungen von der EFZ ausgenommen sind. Was selbstverschuldet ist, entscheidet das Gericht. Judikatur zu Reisen in Epidemiegebiete gibt es klarerweise (noch) nicht, wir können daher einer höchstgerichtlichen Entscheidung nicht vorweggreifen", so Tomalek. "Wenn man allerdings im Italienurlaub stinknormal an Corona erkrankt, ist man krank und auch hier würde ich die EFZ – trotz Reisewarnung – bejahen, solange man zumindest glaubhaft machen kann, dass man die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten hat. Sonst könnte man ja nie in afrikanische Länder aufgrund von Ebola und Malaria oder nach Russland aufgrund von HIV reisen oder im Winter Ski fahren, es ist ja kalt und rutschig – ich hätte aber noch nie gehört, dass einem auf Grund dieser Erkrankungen irgendwann die EFZ eingestellt worden wäre."

Arbeitgeber muss Quarantäne nicht bezahlen

Anders sieht dies bei einer plötzlich wieder eingeführten Quarantäne aus: "Sollte eine Quarantäne wider Erwartens plötzlich wieder eingeführt werden, während man gerade im Ausland ist, kann dies durchaus eine Auswirkung auf die EFZ haben, wenn bei Abreise davon noch keine Rede war."

Und noch eines sollten Reisende wissen: Wer in eine Region fährt, für die nicht nur ein hohes Sicherheitsrisiko, sondern eine tatsächliche Reisewarnung gilt, die CoV-Infektionen dort wieder ansteigen und man Außenministerium zurückgeholt werden muss, dann könnte das Außenamt die Kosten dafür zurückfordern. Das ist im Konsularschutzgesetz geregelt.

Eine Reise ans Meer kann also heuer ein gewisses Risiko bergen, wenn auch derzeit ein theoretisches Risiko. Denn, ob man dann tatsächlich für alle Probleme selbst geradestehen muss, dass müsste erst ausjudiziert werden, heißt es bei der Arbeiterkammer.

Rücktransport im Krankheitsfall?

Übrigens, sollte es bei einem Auslandsaufenthalt zu einer Erkrankung kommen - egal ob mit dem Coronavirus oder einer anderen Krankheit -, gibt es einen sogenannten Rücktransport. Dieser kann grundsätzlich vor Reiseantritt mittels einer zusätzlichen Reiseversicherung abgeschlossen und so hohe Kosten vermieden werden. Auch die meisten Kreditkarten beinhalten eine solche Reiseversicherung.

Zur Sicherheit sollte jedenfalls die Reiseapotheke entsprechend aufgestockt werden - auch, um sich nicht fahrlässig mit dem Virus zu infizieren: