Francesco Schettino, Kapitän des Schiffes Costa Concordia, das 2012 vor der Insel Giglio mit einem Felsen kollidierte, wurde in letzter Instanz verurteilt.
Das Kassationsgericht in Rom bestätigte am Freitag ein bestehendes Urteil. Demnach muss Schettino (56) 16 Jahre ins Gefängnis. Er kommt damit noch gut weg, dann die Staatsanwaltschaft Florenz hatte 27 Jahre Haft gefordert.
2015 hatte ein Gericht Schettino erstmals zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt, der Beschuldigte und die Anklage waren jedoch in Berufung gegangen. Nach der Bestätigung des Urteils und der Strafhöhe durch das Berufungsgericht in Florenz hatte Schettino erneut Berufung eingelegt.
Anwälte: Schettino wird sich stellen
Schettino erschien vor dem letztinstanzlichen Urteil nicht vor Gericht, er verfolgte die Entscheidung laut Medienberichten im Haus seiner Familie bei Sorrento mit. Seine Anwälte hatten im Vorfeld versichert, dass er sich im Falle einer Verurteilung stellen werde.
Offen ist noch, ob Schettino noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen will.
Beim Unglück vor über fünf Jahren waren 32 Menschen ums Leben gekommen.
Das Unglück:
Am 23. Jänner 2012 ist die Costa Concordia mit 4.200 Passagieren an Bord von Civitavecchia in Richtung Savona unterwegs. Schettino genießt ein Dinner mit Gästen und seiner Geliebten. Gegen 19.30 Uhr ordnet an, das Schiff solle dicht an die Insel Giglio fahren, damit er einen Freund mit dem Manöver grüßen kann.
Eine katastrophale Entscheidung: Das Schiff rammt einen Felsen und wird aufgeschlitzt. Doch Schettino bekleckert sich auch danach nicht mit Ruhm. Die Passagiere werden viel zu spät über den Ernst der Lage aufgeklärt. Denn der Kapitän will mit dem Schiff zum rettenden Hafen fahren – es ist aber zu spät, das Schiff steckt fest.
Erst um 23 Uhr wird die Evakuierung angeordnet. Panik bricht aus, im Chaos schaffen es nicht alle Passagiere lebend von Bord. 32 Tote sind zu beklagen. Schettino selbst rettet sich in ein Rettungsboot, kehrt trotz Funk-Aufforderung der Küstenwache nicht zurück. Er sei in das Boot gefallen, behauptet er später, um nicht als ehrenlos dazustehen. (aj)