Flüchtete der Lenker nach dem Crash und ließ die drei verletzten Insassen zurück? Dieser Fragen gehen im Moment die Kriminalisten nach. Aus bisher ungeklärter Ursache kam am Sonntagabend ein Pkw auf der B16 kurz nach dem Magna Racino Kreisverkehr in Ebreichsdorf von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug fuhr über eine Böschung in einen angrenzenden Wald und prallte gegen einen Baum.
Die Fahrzeuginsassen konnten sich selbst aus dem Fahrzeug befreien. Beim Eintreffen der Polizei wurden insgesamt drei verletzte Fahrzeuginsassen angetroffen, darunter auch der Fahrzeugbesitzer. Dieser gab an, dass das Fahrzeug von einer vierten, ihm nur flüchtig bekannten Person gelenkt wurde. Diese Person, von der er nur den Vornamen kannte, habe den Unfall verursacht und sei anschließend von der Unfallstelle geflüchtet.
Der Fahrzeugbesitzer sowie die beiden weiteren Insassen, zwei Frauen, waren nach ersten Informationen alkoholisiert. Weiters hatten sie keinen Führerschein. Nach der Versorgung der Verletzen durch Sanitäter des Samariterbundes Ebreichsdorf und des Roten Kreuzes Oberwaltersdorf wurden die Verletzten ins Krankenhaus nach Baden gebracht. Für die weiteren Ermittlungen wurde das Fahrzeug sichergestellt und im Fahrzeug Spuren durch die Kriminalpolizei gesichert. Die Kriminalisten erheben jetzt, ob es tatsächlich einen flüchtigen Lenker gibt oder ob einer der drei Fahrzeuginsassen den Unfallwagen gelenkt hatte.
Update: Alkoholisierte Frau lenkte den Wagen
Bei den Verletzten handelte es sich um einen 34-jährigen ungarischen Staatsbürger und zwei slowakische Staatsbürgerinnen, 29 und 18 Jahre alt. Während dieser Ermittlungstätigkeiten legte die 29-jährige slowakische Staatsbürgerin das Geständnis ab, den Pkw zum Unfallzeitpunkt gelenkt zu haben. Außerdem habe sich keine vierte Person im Fahrzeug befunden. Sie habe aus unbekannter Ursache die Kontrolle über den Pkw verloren und sei von der Fahrbahn abgekommen.
Am Pkw entstand Totalschaden. Der mit der 29-Jährigen durchgeführte Alkomattest ergab einen Wert von etwa 1,6 Promille. Nach Abschluss der Erhebungen wird sie der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angezeigt. Die Verwaltungsübertretungen werden der Bezirkshauptmannschaft Baden zur Anzeige gebracht.