Ein erschütternder Fall von "Cyber-Grooming" beschäftigt ab Mittwoch das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Ein 33-jähriger Mann wird beschuldigt, eine achtjährige Volksschülerin über soziale Medien zu sexuellen Handlungen gedrängt und Missbrauchsmaterial von ihr gefordert zu haben. Die Anklage lautet unter anderem auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und die Herstellung von Missbrauchsdarstellungen.
Was ist Cyber-Grooming?
Cyber-Grooming bedeutet, dass Täter Kinder oder Jugendliche online manipulieren. Sie täuschen Vertrauen vor, um sie zu sexuellen Handlungen oder Missbrauch zu drängen.
Laut dem Strafantrag, der der "APA" vorliegt, nahm der Angeklagte Ende Mai über Snapchat Kontakt zu dem Kind auf. Unter dem Namen "Sam" gab er sich als 19-Jähriger aus und begann mit dem Mädchen zu chatten. Trotz der Tatsache, dass das Opfer ihm ihr wahres Alter offenbarte, setzte der Mann die Unterhaltung fort und wechselte später auf WhatsApp.
Der Angeklagte soll das Vertrauen des Mädchens ausgenutzt haben, um sie dazu zu bringen, zunächst intime Fotos und später Videos von sich zu machen. Die Volksschülerin filmte sich laut Ermittlungen bei geschlechtlichen Handlungen und übermittelte das Material an den mutmaßlichen Täter.
Der Fall wurde aufgedeckt, als der ältere Bruder der Achtjährigen verdächtige Nachrichten auf dem Handy bemerkte. Am 9. Juni alarmierte er die Mutter, die das Smartphone überprüfte und sofort zur Polizei ging.
Die Polizei konnte den Verdächtigen rasch über seine Mobilnummer identifizieren und ausfindig machen. In der Einvernahme verweigerte der 33-Jährige zunächst die Aussage, legte später jedoch ein umfassendes Geständnis ab. "Ich bekenne mich schuldig und bedaure meine Tat zutiefst", soll der Mann laut Staatsanwaltschaft erklärt haben.
Die Staatsanwältin spricht von einer "tat- und schuldangemessenen" Bestrafung, die auch die schwere Traumatisierung des Opfers berücksichtigen müsse. Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.
WIR BIETEN HILFE:
Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar.
Weitere Ansprechpartner:
– Frauenhelpline: 0800 222 555
– 24-Stunden-Frauennotruf Wien 01 71719
– Wiener Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217
– Opfer-Notruf: 0800 112 112
– Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22
Am Mittwoch wird der Prozess am Landesgericht eröffnet. Die Familie des Opfers hofft auf Gerechtigkeit und Unterstützung, um die schweren seelischen Wunden zu verarbeiten. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.