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D: Asyl-Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Nach Brandenburg will auch Berlin künftig abgelehnten Asylwerbern das Bleiberecht gewähren, wenn sie Opfer rechter Gewalt geworden sind.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Asylwerber, die prinzipiell abgeschoben werden müssen, dürfen in Deutschland bleiben, wenn ihnen Rechte Gewalt zugefügt haben. So will das zumindest nach Brandenburg nun auch Berlin handhaben. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) spricht von einem starken politischen Signal.

Berlins Innensenator: "Doppelter Schutz"

Die Maßnahme richte sich an jene Menschen, die Flüchtlinge angreifen wollen, um sie aus Deutschland zu vertreiben. "Da sage ich: Nein. Wer Opfer rechter Gewalt wird, genießt unseren doppelten Schutz und wird nicht abgeschoben", sagt Geisel im Gespräch mit dem "Tagesspiegel".

Opfern rechter Gewalt solle auch unabhängig "von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens" ein Bleiberecht gewährt werden, heißt es in dem bereits gültigen Erlass in Brandenburg. Damit könnten die Opfer eine Wiedergutmachung erfahren, ihnen sollen zudem Sicherheit und Schutz geboten werden.

Missbrauch soll vermieden werden

Voraussetzung ist laut "Potsdamer Neuen Nachrichten" aber, dass der Angriff auf seine Person durch sein Verhalten nicht mitverschuldet worden und er selbst nicht straffällig geworden ist.