Österreich

Dank Bremsspur entging 22-Jähriger Mordanklage

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Leserreporter Martin Koller

Weil er im März 2012 absichtlich mit seinem Pkw gegen einen Begrenzungspfeiler der Höhenstraße gefahren sein soll, um seiner Frau das Leben zu nehmen, hatte sich ein 22-jähriger Mann im September am Wiener Straflandesgericht ursprünglich wegen versuchten Mordes zu verantworten. Nun fiel das Urteil.

zu verantworten. Nun fiel das Urteil.

Nach Vorliegen des eingeholten Sachverständigengutachtens änderte die Staatsanwaltschaft die Anklage auf absichtliche schwere Körperverletzung, wofür der junge Mann rechtskräftig zu acht Monaten unbedingt verurteilt wurde. Bereits nächste Woche soll er aus der Haft entlassen werden. Der Beschuldigte hatte sein 19-jähriges Opfer im Sommer 2011 kennengelernt und zwei Monate später in Serbien nach islamischem Recht geheiratet.

Doch nach dem Umzug nach Wien legte der Mann Gewalttätigkeiten an den Tag, weshalb ihn die junge Frau verließ. In der Nacht auf den 13. März trafen beide einander zufällig in einem Lokal, wo der 22-Jährige versicherte, er könne ohne sie nicht leben und liebe sie. Sie wollte die Beziehung nicht mehr aufnehmen, worauf er sie kurzerhand bewusstlos schlug, in seinen Pkw legte und in Richtung Höhenstraße fuhr. Dort hielt er noch einmal an und redete auf sein Opfer ein.

Wirbelbrüche, Serienrippenbrüche, Leber und Niere verletzt

Schließlich setzte er die Fahrt fort, nachdem er seine Frau auf den Beifahrersitz gesetzt und nicht angeschnallt hatte. Der Unfall, bei dem beide Insassen aus dem Wagen geschleudert wurden, ereignete sich gegen 5.30 Uhr. Eine Krankenschwester entdeckte am Straßenrand das Autowrack und leistete Erste Hilfe.

Die Frau, die Wirbelbrüche, Serienrippenbrüche und Verletzungen an Leber und Niere erlitt, musste zwei Wochen stationär behandelt werden. Im Zeugenstand ließ sie im September keinen Zweifel an den Absichten ihres Mannes: "Er hat im Auto gesagt 'Ich liebe dich. Wir werden sterben. Ich bringe dich um.' Vor dem Aufprall hat er noch 'Gott soll dir deine Sünden verzeihen!' gerufen."

"Bin von der Straße abgekommen"

Der Angeklagte, er hatte zum Unfallzeitpunkt 0,69 Promille Alkohol im Blut, wies diese Darstellung zurück. Er habe der Frau nicht nach dem Leben getrachtet. Er, der im Übrigen keinen Führerschein besitzt, sei einfach von der Straße abgekommen.

Laut Sachverständigem gab es einen 16 Meter langen Bremsweg, der das Tempo von 76 bis auf 47 km/h beim Aufprall verringerte. Wegen dieser minderen Geschwindigkeit handle es sich um keinen Mordversuch. Deshalb wurde der 22-Jährige "nur" wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu acht Monaten verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil. Die 10.600 Euro Schmerzensgeld für sein Opfer wurden vom Beschuldigten anerkannt.