Haustiere

Darf der Vermieter Haustiere verbieten?

Muss man sich an das halten, was im Mietvertrag steht? Wann kann die Haltung von Haustieren problematisch werden oder sogar ein Kündigungsgrund sein?

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Was muss man bei der Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung beachten?
Was muss man bei der Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung beachten?
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Wie sieht die rechtliche Komponenten bei der Tierhaltung in Österreich aus? Was steht einem Mieter zu, was nicht? Welche Haustiere darf ich überhaupt halten? Darf mein Vermieter mir das Halten von Tieren verbieten? Kann der Geruch nach nassem Hund ein Kündigungsgrund werden?

Der Österreichische Tierschutzverein klärt über solche Fragen gemeinsam mit der Mietervereinigung Österreichs in einem Blogbeitrag auf seiner Website die wichtigsten Fraugen rund um das Mietrecht für Haustierhalter.

Hier die Inhalte des Blog-Postings:

Welche Haustiere sind erlaubt?

1. In meinem Mietvertrag steht, dass in meiner Wohnung keine Tiere erlaubt sind. Muss ich mich daran halten?

Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, Haustiere zu halten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stuft generelle Verbotsklauseln zur Haustierhaltung als Benachteiligung für Mieter ein – somit sind diese unwirksam. Das gilt auch, wenn Sie den entsprechenden Vertrag bereits unterzeichnet haben.

2. Mein Mietvertrag besagt, dass ich bestimmte Tiere nicht halten darf (z.B. Hunde, Katzen, Frettchen). Muss ich mich an diese Vorgabe halten?

(Teilweise) freilaufende Haustiere wie Hunde, Katzen oder Frettchen kann der Vermieter vertraglich verbieten – nicht aber Haustiere generell. Als Mieter müssen Sie das Verbot einzelner Haustiere einhalten.

3. Laut Mietvertrag darf ich in meiner Wohnung keine Kleintiere halten. Ist das rechtens?

Kleintiere in Käfig-, Aquarien- oder Terrarienhaltung, von denen keine Gefahr oder Störung des Hausfriedens ausgeht, darf der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Das betrifft u.a. Hamster, Wellensittiche, Meerschweinchen und Zierfische. Achtung: Auch bei Kleintieren gibt es Ausnahmen. Nachbarn und Vermieter müssen keine übermäßigen Belästigungen durch Tiere dulden. Das heißt: Wenn sich Ihr Papagei hin und wieder einmal bemerkbar macht, ist das in Ordnung. Krakeelt er jedoch den ganzen Tag lauthals vor sich hin, kann der Vermieter die Haltung verbieten.

4. Ist die Haltung exotischer, gefährlicher und giftiger Tiere laut Mietrecht zulässig?

Exotische, gefährliche oder giftige Tiere muss der Vermieter nicht dulden. Davon abgesehen ist die Haltung exotischer Tiere in Mietwohnungen oftmals nicht artgerecht.
Häufig fühlen sich Nachbarn und Vermieter auch bedroht, wenn sogenannte Listenhunde im Haus wohnen. Auch in diesem Fall kann der Vermieter ein Haltungsverbot aussprechen.

Ein exotisches Haustier kann ein Kündigungsgrund sein.
Ein exotisches Haustier kann ein Kündigungsgrund sein.
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Wann dürfen Vermieter Haustiere verbieten?

5. Laut Mietvertrag sind Tiere in meiner Wohnung gestattet. Darf mein Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung zurücknehmen?

Unter bestimmten Umständen kann Ihr Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung zurücknehmen. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen. Wenn sich z.B. andere Hausbewohner über permanentes Hundegebell beschweren oder Katzenhaare schweres Asthma bei der Nachbarin verursachen, kann der Vermieter ein Haltungsverbot erwirken. Kommen Sie dieser Vorgabe nicht nach, droht die Kündigung.

6. Mein Mietvertrag beinhaltet KEINE Regelung zur Haustierhaltung. Dennoch besteht mein Vermieter darauf, dass mein Tier auszieht. Muss ich dem Folge leisten?

Wird das Thema Haustierhaltung durch den Mietvertrag nicht geregelt, sind Haustiere wie Hunde, Katzen und Kleintiere grundsätzlich erlaubt. Sollte Ihr Tier die Lebensqualität Ihrer Nachbarn beeinträchtigen, die Wohnung stark verschmutzen oder beschädigen, muss Ihr Tier jedoch möglicherweise ausziehen.

Gefährliche, giftige oder exotische Tiere muss der Vermieter grundsätzlich nicht dulden.

7. Mein Vermieter will die Haltung meines Hundes verbieten, weil sich die Nachbarn über den Lärm beschwert haben. Muss mein Hund ausziehen?

Wenn Ihr Hund die Wohnqualität Ihrer Nachbarn stark beeinträchtigt (z.B. durch permanentes Bellen) oder den Wohnraum beschädigt, kann der Vermieter ein Haltungsverbot durchsetzen.

Vor allem, wenn Ihr Hund häufig während der Nachtruhe bellt (22 bis 7 Uhr), gilt das als Ruhestörung und kann sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen. Aber auch, wenn Ihr Hund tagsüber ständig kläfft, kann das entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Selbst wenn im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde, dass die Haltung von Haustieren untersagt ist, ist das (auch mit Unterschrift des Mieters) vor Gericht nicht gültig.
Selbst wenn im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde, dass die Haltung von Haustieren untersagt ist, ist das (auch mit Unterschrift des Mieters) vor Gericht nicht gültig.
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Tierhaltung als Kündigungsgrund?

8. Ich halte einen Hund/eine Katze in meiner Wohnung, obwohl das laut Mietvertrag verboten ist. Jetzt will mein Vermieter den Mietvertrag kündigen. Darf er das?

Bei Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Katzen- bzw. Hundehalteverbot kann der Vermieter ein Haltungsverbot (= Unterlassung) erwirken. Dann dürfen Sie Ihr Tier laut Mietrecht nicht länger in der Wohnung halten.

Ein Kündigungsgrund ist das Halten von Tieren in einer Wohnung aber noch nicht. Das entschied der OGH am 27. Februar 2020. Erst wenn Mitbewohner durch die Tierhaltung belästigt werden, kann der Vermieter eine Kündigung durchsetzen.

9. Mein Vermieter hat sich darüber beschwert, dass mein Hund stinkt, sobald er nass wird. Ist der Geruch eines Hundes ein Kündigungsgrund?

An Regentagen können Hunde schon einmal einen strengen Geruch aufweisen. Das ist allerdings kein Kündigungsgrund, da er – laut Mietrecht – das „ortsübliche Maß an Geruch“ nicht überschreitet.

Miete, Nebenkosten & Kaution

10. Mein Vermieter fordert eine höhere Miete bzw. höhere Nebenkosten, weil ich ein Haustier halte. Ist das zulässig?

Vermieter dürfen Mietern keinesfalls mehr Miete oder Nebenkosten wegen ihres Haustieres abverlangen.

11. Ich plane einen Umzug. Jetzt will mein Vermieter die Kaution einbehalten, weil ich die Wohnung gemeinsam mit meinem Haustier bewohnt habe.

Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter die Kaution aufgrund eines Haustieres einbehalten. Sofern Ihr Vermieter nachweisen kann, dass Ihr Tier die Wohnung beschädigt hat (z.B. Nage- oder Kratzspuren an Türstöcken, Urinflecken auf dem Holzboden etc.), ist er damit im Recht.

12. Mein Vermieter besteht darauf, dass mein Hund auszieht, weil sich die Nachbarn über das Kläffen beschweren. Wie lange habe ich Zeit, um einen neuen Platz für mein Tier zu suchen?

Es gibt keinen generell festgelegten Zeitraum; etwaige Fristen gelten immer für den Einzelfall. (Anm.: Wenn Sie wider ein bereits vorliegendes Unterlassungsurteil handeln, kann eine sog. Beugestrafe verhängt werden).

13. Meine Nachbarn fühlen sich durch das Bellen meines Hundes in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Mein Vermieter verlangt, dass ich mein Tier weggebe. Weil ich dem bislang nicht nachgekommen bin, wurde der Mietvertrag fristlos gekündigt. Ist das erlaubt bzw. an welche Kündigungsfrist muss sich der Vermieter halten?

Der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gerichtlich kündigen und dies nur dann, wenn er einen der im Mietrechtsgesetz genannten Kündigungsgründe behauptet und in einem folgenden Gerichtsverfahren beweist.

Ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kann der Vermieter die Auflösung des Vertrags nur dann erklären, wenn der Mieter den Mietgegenstand „erheblich nachteilig“ gebraucht. Zieht der Mieter nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage vor Gericht einbringen – hier muss wiederum der Vermieter das Vorliegen der Klagegründe beweisen.

Weitere Kündigungsgründe:

·         die Wohnqualität der Nachbarn wird stark gemindert (z.B. durch Hundegebell),

·         die Wohnung wird beschmutzt oder beschädigt (z.B. zerkratzte Türstöcke, angeknabberte Dichtungen, Urinflecken auf dem Parkett),

·         das Mietshaus wird durch das Tier beschmutzt oder beschädigt (z.B. Urin oder Kot im Treppenhaus, Eingangsbereich, Innenhof etc.),

·         Nachbarn fühlen sich bedroht und/oder wurden bereits gebissen (Listenhunde können z.B. verboten werden, vor allem wenn Kinder im Haus leben),

·         artgerechte Haltung des Tieres kann nicht gewährleistet werden (z.B. zu viele Tiere)

Probleme mit dem Vermieter wegen Haustier: An wen kann ich mich wenden?

Ihr Vermieter fordert, dass Ihr Haustier auszieht oder hat sogar Ihren Mietvertrag gekündigt? Bei diesen Stellen können Sie sich zum Thema Mietrecht beraten lassen:

·         Arbeiterkammer
kostenlose Auskunft von Mo-Fr (8-12 Uhr), Di (15-18 Uhr)
Hotline: +43 1 50165 1345

·         Mietervereinigung
kostenlose Beratung für Mitglieder

·         Bezirksgerichte
Auch am „Amtstag“ Ihres jeweiligen Bezirksgerichts erhalten Sie eine kostenlose Rechtsauskunft.