Wirtschaft

Darf ein Schanigarten beliebig lange offen bleiben?

Heute Redaktion
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Wieviel muss ich für einen Schanigarten bezahlen, wie lange darf er offen halten, wie sieht es mit Freiheiten bei der Gestaltung des Schanigartens aus? All das ist geregelt und muss genau eingehalten werden.

Wieviel muss ich für einen Schanigarten bezahlen, wie lange darf er offen halten, wie sieht es mit aus? All das ist geregelt und muss genau eingehalten werden.

Wiens Gastronomen müssen seit 2013 für die Genehmigung eines Schanigartens mehr zahlen. Die Tarife wurden nach Lage gestaffelt. Die Gebühren für Hotspots in der Innenstadt stiegen an. Darauf hatten sich im Herbst 2012 Stadt Wien und Wirtschaftskammer geeinigt.

Wien in Zonen unterteilt

Wirte bezahlen seither monatlich und nicht mehr für die gesamte Saison von 1. März bis 15. November. Zone 1 umfasst die Hotspots des ersten Bezirks, Teile der Mariahilfer Straße sowie der Favoritenstraße. Hier müssen 7,5 Euro pro Quadratmeter und Monat bezahlt werden. Will ein Gastronom die ganze Saison seine Gäste im Freien bewirten, kommt er auf eine Gebühr von 67,5 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Zone 2 umfasst alle anderen Gebiete, wobei hier noch einmal zwischen Fußgängerzonen und Zonen außerhalb unterschieden wird. In ersteren sind fünf Euro pro Quadratmeter und Monat (45 Euro pro Saison) fällig, außerhalb bezahlt man 1 Euro pro Monat und Quadratmeter (9 Euro pro Saison).

Das neue Besteuerungsmodell sei wesentlich gerechter und biete durch die monatliche Abrechnung den Wirten mehr Flexibilität, argumentierte damals Finanzstadträtin Brauner. Wenn jemand sage, es zahle sich nur aus, lediglich im Juli und August einen Schanigarten zu haben, müsse er nicht mehr fürs ganze Jahr bezahlen.

Maximal zwischen 8 und 23 Uhr offen

Schanigärten können übrigens in Ausnahmefällen statt bis Mitte sogar bis Ende November  genehmigt werden. Die erlaubten Öffnungszeiten sind von 8.00 bis 23.00 Uhr, in Innenhöfen nur von 9.00 bis 22.00 Uhr. In den Sommermonaten kann in einzelnen Straßenzügen oder Bezirken infolge einer Verordnung des Bürgermeisters auch bis Mitternacht offengehalten werden. Wichtig sei hier die Kommunikation der Gaststätten mit den umliegenden Anrainern, um Probleme zu vermeiden.

Der Unterschied zwischen Schanigarten und Gastgarten besteht darin, dass sich der Schanigarten auf öffentlichem Grund befindet. Daher ist auch eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Schanigärten sind mobil und werden sinngemäß nur in der schönen Jahreszeit aufgestellt und benützt. Sie sind in der Regel vor dem Gastronomiebetrieb oder zumindest in unmittelbarer Nähe des Gastronomiebetriebes im Straßenraum angelegt.

Für die Anordnung und Lage der Schanigärten sind einheitliche und klar lesbare Konzepte zu wählen. Damit kann der Eindruck von Unruhe durch übertriebene Lagevielfalt vermieden werden. Größe und Gestaltung eines Schanigartens sollen nicht nur auf das örtliche Stadtbild Bezug nehmen, sondern auch den spezifischen Charakter eines Lokals zum Ausdruck bringen.

Seite 2: Welches Magistrat für Bewilligungen zuständig ist!

Bewilligung durch das Magistrat

Ziel ist, die Gestaltung der Schanigärten in ein architektonisch und künstlerisch ausgewogenes Verhältnis zur umgebenden Situation zu setzen und so in das örtliche Stadtbild einzuordnen, wie auf den Seiten der Stadt Wien zu lesen ist. Visuelle Freiräume müssten neben den rein verkehrs- und sicherheitsbedingten Freiflächen erhalten bleiben, um ein "optisches Ausruhen" zu ermöglichen.

Schanigärten müssen von den Magistratischen Bezirksämtern (MBA) bewilligt werden. Im Zuge dessen begutachtet die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) deren Lage, Größe und Gestaltung. Dabei werden Aspekte der Stadtgestaltung und die architektonische Wirkung im örtlichen Stadtbild beurteilt. Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beurteilt im Zuge der Bewilligung die Auswirkungen des Schanigartens auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.

Aufgestellt sind die Sitzgelegenheiten auf einem breiteren Gehsteig, in einem Parkstreifen oder in einer Fußgängerzone. Der Schanigarten befindet sich immer in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Lokal und ist üblicherweise auf die Lokalbreite beschränkt. Teilweise sind die Schanigärten durch Blumenkästen und mittelhohe Trennwände von der Umgebung etwas abgegrenzt, viele haben Sonnenschirme, manche Markisen.

Besonders bei schiefem Untergrund und wenn der Parkstreifen benutzt wird, dient öfter ein eigenes Podest als Grundlage. Alle Teile sind aber üblicherweise nicht fix mit dem Untergrund verbunden und werden spätestens am Ende der Saison wieder abgebaut.

Bundesrechtlich kommen zwei gesetzliche Regelungen zum Tragen:

Nach § 82 Abs 1 Straßenverkehrsordnung ist eine Benützung von Straßen (und Gehwegen) zu verkehrsfremden Zwecken bewilligungspflichtig und darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Üblicherweise wird bei Genehmigungen darauf geachtet, dass je nach Fußgängerfrequenz genügend Platz am Gehsteig vorhanden bleibt. Oft liest man von Richtwerten um 1,50 Meter, in Wien sind zwei Meter üblich.

Gewerberechtlich sind Gastgärten seit Mitte 2010 im § 76a der Gewerbeordnung geregelt. Danach brauchen sie bis zu einer Größe von 75 Sitzplätzen, wenn sie nur gastronomischen Zwecken dienen und die Lautstärke im gesprächsüblichen Rahmen bleibt (beispielsweise kein Grillen, Musizieren, "Public Viewing") und darauf in einem Hinweisschild aufmerksam gemacht wird, kein langwieriges gewerberechtliches Genehmigungsverfahren und dürfen nach einer einfachen Anzeige wie an die Straße grenzende Gastgärten von 8 bis 23 Uhr betrieben werden. Dasselbe gilt für Gastgärten in Innenhöfen (ohne Berührung öffentlicher Flächen), dann gilt aber eine Zeit von 9 bis 22 Uhr.

In der Gewerbeordnung (GewO) scheinen die grundsätzlichen Regelungen für Gastgärten immer wieder in unterschiedlichen Paragrafen auf. In der GewO 1973 war es von 1993 bis 1994 der § 153. In der neuen GewO 1994 war es 1994 bis 2002 der § 148, von 2002 bis 2010 der § 112 und seit August 2010 ist es der eigene § 78a.

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