Niederösterreich

"Darf nicht zu sterbender Frau, jetzt gehe ich impfen"

Thomas N. (57) ist verzagt: Er darf seine krebskranke Frau auf der Intensiv im AKH nicht besuchen, jetzt holte er sich seinen ersten Stich.

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Thomas N. bangt um seine Juliane.
Thomas N. bangt um seine Juliane.
Auer

Beamter Thomas N. schläft kaum vor Sorge, ist im Krankenstand: "Weil ich ohnedies nur an meine Juliane denken kann und nicht weiß, ob sie morgen noch lebt. An eine vernünftige Verrichtung meiner Arbeit ist derzeit nicht zu denken", so der Simmeringer, der 2008 aus Schwechat (NÖ) nach Wien gezogen war.

    Thomas N. bangt um seine Juliane.
    Thomas N. bangt um seine Juliane.
    Auer

    Nur Tochter darf besuchen

    Die Wienerin (52) hat seit rund drei Jahren Leukämie, war schon im November stationär im Spital. "Damals durfte ich ins Spital." Jetzt geht es der Gattin wieder schlechter, jedoch nur die zwei Mal geimpfte Tochter (19) darf einmal pro Woche ins AKH. Zuletzt berichtete die 19-Jährige, dass es der Mutter sehr schlecht gehe.

    "Der Arzt rief mich am Montag an und meinte, meine Frau sei stabil. Am Dienstagfrüh meldete sich derselbe Mediziner und teilte mir mit, dass meine Ehefrau auf der Intensiv läge, aber stabil sei. Was kommt als nächstes? Sie liegt im Keller und ist immer noch stabil?", fragt der Beamte wütend. Denn: Mittlerweile ist die 52-Jährige intubiert und im künstlichen Tiefschlaf auf der Intensivstation.

    Der Beamte ließ sich am Mittwochnachmittag bei seiner Lungenärztin impfen. "Erster Stich mit Pfizer. Weil ich ja nicht weiß, wie es mit meiner Frau weitergeht. Und ich bin natürlich kein Impfgegner, wollte aber bis dato nicht. Jetzt fühle ich mich in einer Zwangslage", so Thomas N. weiter, der ohnedies jeden zweiten Tag einen Coronatest macht. Überhaupt: Auch seine Tochter musste sich schon einer Chemotherapie unterziehen, die krebskranke Frau durfte nicht in Pension gehen, wurde als arbeitsfähig eingestuft.

    Besuch erst im März möglich

    Eine Sprecherin des AKH Wien verwies auf Nachfrage auf die generell geltende 2G-Regel. "Nach Rücksprache mit der Ärztlichen Direktorin und dem Leiter der Intensivstation handelt es sich um eine schwere Grunderkrankung, aufgrund derer die Patientin keine Abwehrstoffe aufbauen kann. Es ist also im höchsten Interesse der Patientin, dass sie keinen Besuch von nicht vollständig geimpften Personen bekommt. Ihr Zustand ist weiterhin als stabil zu bezeichnen. Wir bedauern, dass wir zum Schutz der Patientin diese Vorgangsweise beibehalten müssen. Als vollständig geimpft gilt man drei Wochen nach der zweiten Impfung. Wir wünschen der Patientin gute Besserung und bitten um Verständnis der Familie", so Karin Fehringer vom AKH Wien.

    Das heißt: Thomas N. war gestern bei der Erstimpfung, hat am 9. Februar seine Zweitimpfung und kann somit seine Frau frühestens Anfang März besuchen, sofern sie noch im AKH ist bzw. überhaupt noch am Leben ist.

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