Österreich

Darum darfst du Schulfotos ohne Bezahlung behalten

Eltern erhalten oft ungefragt Aufnahmen von Schul- und Kindergarten-Fotografen. Das ärgert viele, denn die Fotos wurden nicht bestellt.

Christine Ziechert
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Nicht immer gefallen die Aufnahmen des Schulfotografen.
Nicht immer gefallen die Aufnahmen des Schulfotografen.
Getty Images (Symbolbild)

Welcher Elternteil kennt das nicht: Der Nachwuchs wird im Kindergarten oder der Schule von einem Fotografen abgelichtet. Anschließend wird eine oft sehr umfangreiche Foto-Mappe nach Hause geschickt – samt Rechnung. Das sorgt bei manchen Eltern nicht immer für Begeisterung. Was viele nicht wissen: Das Fotografieren in Kindergärten und Schulen steht rechtlich oft auf wackeligen Beinen, berichtet "help.orf.at".

Konkret wird der Fall einer Steirerin genannt. Sie erhielt im Herbst per Post eine Fotomappe mit Schulfotos ihrer Teenager-Töchter. Da ihr die Aufnahmen nicht gefielen und sie für die Foto-Pickerl und den Foto-Kalender keine Verwendung hatte, beschloss sie diesmal, diese nicht um 30 Euro zu kaufen. Da sie die Foto-Mappe nicht retour sendete, trudelten schon bald erste Mahnungen vom Fotografen ein – laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) aber zu Unrecht.

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    EXPA / APA / picturedesk.com
    "Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss damit gar nichts tun, er muss sie nicht bezahlen und auch nicht zurückschicken" - VKI-Konsumentenschützerin Manuela Robinson

    Denn: Die Steirerin ist im Recht, so VKI-Konsumentenschützerin Manuela Robinson. Schulfotografen räumen zwar meist eine 14-tägige Rückgabefrist für die Fotos ein, aber das reicht hier nicht. Denn die Eltern hatten gar keine Bestellung aufgegeben. Da kein gültiger Vertrag vorliegt, handelt es sich hier um unbestellte Warenzusendungen, so Robinson. Für diese gilt: "Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss damit gar nichts tun, er muss sie nicht bezahlen und auch nicht zurückschicken, schon gar nicht auf eigene Kosten."

    "Ich empfehle, mit dem Schulfotografen Kontakt aufzunehmen und diesem mitzuteilen, dass man die Bilder nicht haben möchte und diese zur Abholung bei sich bereitliegen hat", so Robinson. Die Fotomappen von den Kindern zurück in die Schule bringen zu lassen und etwa im Sekretariat zu hinterlegen, sei ein reines Entgegenkommen der Eltern. Verpflichtet sei man dazu nicht.

    Bezahlung nur dann fällig, wenn auch bestellt wurde

    Die Bezahlung der Bilder kann nur dann verlangt werden, wenn auch eine Bestellung aufgegeben wurde, und der Preis der Fotosets bekannt war. Schulfotografen verweisen hier oft darauf, von der Schule beauftragt worden zu sein. "Der Elternverein kann die einzelnen Eltern nicht gültig zum Kauf der Fotos verpflichten", so Robinson. Die Eltern müssten schon selbst eine Bestellung aufgeben. Haben die Eltern keinen Auftrag für die Fotos unterschrieben, ist demnach auch kein Vertrag zustande gekommen. Etwaige Mahnschreiben sind daher ohne zugrundeliegenden Vertrag nicht gültig.

    Es genügt auch nicht, die Schüler in den Klassen auf einem Bestellschein unterschreiben zu lassen. Kinder bis 14 Jahre können keine Verträge abschließen. Zwischen 14 und 18 Jahren ist ein Vertragsabschluss nur möglich, wenn ein fixes ausreichendes Einkommen vorhanden ist (Taschengeld zählt nicht dazu, Anm.), um der Zahlungsverpflichtung auch selbst nachkommen zu können. Erst ab 18 Jahren können Schüler selbst rechtsgültige Verträge abschließen.